Letzte Aktualisierung: Montag, 2. April 2018

WICHTIGER HINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. Das folgende Dokument (diese „Nutzungsbedingungen“ oder „Bedingungen“) beschreibt die Bedingungen, unter denen die Cvent Deutschland GmbH („Cvent“) jeder natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“) ein Bezugsrecht zum Zugriff auf die webbasierte und/oder mobile(n) anwendungsbezogene(n) Softwarelösung(en) (die „Software“) und zum Bezug von Mietgeräten, Wartungs-, Hosting- und Kundendienstleistungen (zusammen mit der Software, zusammenfassend „Service“) anbietet.  Sie erklären sich damit einverstanden, die unten aufgeführten Bedingungen einzuhalten und an sie gebunden zu sein. 

  1. Bestellformulare

Diese Bedingungen werden durch Verweis in jedes Bestellformular, Angebot, Arbeitsvermerk, Online-Formular oder andere Bestelldokumente in jedem Medium ("Bestellformular") aufgenommen, das von dem Unternehmen oder einer als „Kunde“ bezeichneten Person darin und Cvent ausgeführt wird, gemäß dem Cvent sich verpflichtet, dem Kunden ein Bezugsrecht auf den Zugang zum Service in der jeweils aktualisierten Form während der Laufzeit, und gegen die darin genannten Gebühren zu gewähren. Diese Bedingungen und jedes Bestellformular, auf das sich diese Bedingungen beziehen, bilden zusammen eine verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Cvent, die zum Zeitpunkt der gegenseitigen Ausführung des Bestellformulars durch Cvent und den Kunden wirksam ist (diese „Vereinbarung“). Cvent kann diese Bedingungen nach eigenem Ermessen jederzeit ändern, und zwar mit Wirkung für neue Bestellformulare, wenn die geänderten Bedingungen auf der Domain oder den Subdomains von http://www.cvent.com , auf der die vorherige Version der Bedingungen veröffentlicht wurde, veröffentlicht werden, oder indem wir diese Änderungen über eine von uns mit Ihnen vereinbarte schriftliche Kontaktmethode mitteilen. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen in einem Bestellformular und diesen Nutzungsbedingungen gelten die Bestimmungen des Bestellformulars (vorausgesetzt jedoch, dass die Tatsache, dass eine Bestimmung in einem Bestellformular, jedoch nicht in diesen Bedingungen oder in diesen Bedingungen , aber nicht im anwendbaren Bestellformular enthalten ist, nicht als Konflikt im Sinne dieses Satzes betrachtet wird).

  1. Laufzeit

Die Laufzeit dieser Vereinbarung („Laufzeit“) ist der im jeweiligen Bestellformular festgelegte Zeitraum, sei es für eine oder mehrere Kundenveranstaltungen oder für eine bestimmte Dauer von Monaten oder Jahren. Wenn die Laufzeit mehrere Jahre umfasst und das Bestellformular jährliche Gebühren festlegt, sind die Gebühren in jedem Jahr des Bestellformulars zu zahlen („Vertragsjahr“) oder wie anders angegeben. Das Bestellformular verlängert sich am Ende seiner Laufzeit wie angegeben (und nicht auf Jahresbasis) um eine weitere Laufzeit, die der Länge der im Bestellformular angegebenen Laufzeit entspricht, sofern Cvent und Kunde nichts anderes schriftlich vereinbart haben, oder Sie kündigen die Nichtverlängerung rechtzeitig an, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben. 

  1. Servicebeschreibung: Onsite Solutions

3.1 Check-In und Anwesenheit 

3.1.1 Vor-Ort-Check-In und Badge-Druck: Die Check-in-Lösung des Service ermöglicht es dem Veranstaltungspersonal, die Registrierung und das Einchecken von Sitzungen schnell und einfach durchzuführen. Check-Ins und andere Verarbeitungsaufgaben können auch von den Teilnehmern auf Self-Service-Basis durchgeführt werden. 

  Liste der Funktionen und Support (siehe Funktionstabelle unten für Verfügbarkeitsdetails):

o Software/Hardware-Lösung für den Check-in- und Badge-Druck an unterstützten Check-in-Stationen und/oder Selbstbedienungskiosken 
o Admin - Anzeigen von Teilnehmerdetails, Einchecken von Teilnehmern, Drucken und Nachdrucken von Teilnehmerausweisen.
o Badge-Drucker basierend auf der Auswahl des Badge-Typs
o Integration mit dem Cvent Event Registrierungssystem (Bezugsrecht separat erhältlich)
o Verfolgung und webbasiertes Reporting für Teilnehmer-Check-Ins
o Bereitstellung von Teilnehmerausweisen, Schlüsselbändern und Badgehaltern (durch Drittanbieter)
o Aufbau und Support:
* Aufstellen, Unterstützen und Abreißen der Onsite-Badging-Lösung
* Einrichten, Unterstützen und Abrufen von Admin-Stationen
* Durchführung von Schulungen für das Personal der Kundenregistrierung
* Einrichten von Selbstbedienungs-Check-in-Kiosks für Teilnehmer
* Einrichten von Check-in-Schaltern für die Registrierung unterstützter Teilnehmer
* Vor-Ort-Management und Mitarbeiterunterstützung

3.1.2 Anwesenheitsverfolgung: Die Teilnehmerverfolgungslösung des Service bietet die Möglichkeit, die Reise eines Teilnehmers während der Veranstaltung durch eine bestimmte Option zur Verfolgung von Badges (RFID oder QR-Code) in Kombination mit Badge-Lesegeräten zu verfolgen.  Metriken und Berichte werden bereitgestellt, um den Kunden bei der Ermittlung der Interessen und Präferenzen der Teilnehmer zu unterstützen.  

  Liste der Funktionen und Support (siehe Funktionstabelle unten für Verfügbarkeitsdetails):

o Software/Hardware-Lösung zur Verfolgung der Sitzungsteilnahme mit passiver RFID- oder Barcode-Tracking-Lösung
* Software/Hardware-Lösung zur Verfolgung der Sitzungsdauer unter Verwendung von passivem RFID
o Sitzungszugriffskontrolle basierend auf Teilnehmertyp und Anmeldestatus
o Webbasiertes Reporting über Sitzungsteilnahme, Messeeintrittsverkehr und Teilnehmerdauer auf der Ausstellungsfläche, wo passives RFID eingesetzt wird
o Integration mit dem Cvent Event Registrierungssystem (Bezugsrecht separat erhältlich)
o Aufbau und Support:
* Interaktives Dashboard basierend auf der Ereignisaktivität, die beim Kauf erworben wurde 
* Aufbau, Unterstützung und Abriss der Lösung zur Anwesenheitsverfolgung
* Messung der identifizierten Eingänge zu den Bereichen Ausstellungsfläche, allgemeine Sitzung & Keynote und Breakout-Sitzung
* Vor-Ort-Management und Mitarbeiterunterstützung

Onsite Solutions - Funktionsübersicht - Teil 1

Vor-Ort-Check-In und Badge-Druck

Basic

Premium

360

Event-Check-In

Gebührenerhebung (hinterlegte Karte, neue Kreditkarte, offline)

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√*

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Spenden sammeln/zusätzliche Artikel verkaufen

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Barcode-Scanning (Kamera)

Session-Check-In

 

Barcode-Scanning (externer IR-Barcode-Scanner)*

 

Unterschriftenerfassung

 

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QuickScan-Kiosk-Modus (Tap n Go)

 

Kiosk-Modus

 

On-Demand-Badge-Druck (Schwarzweiß)

 

RFID-Badge Codierung/Farbdruck

 

 

Zusätzliche Gebühr

ID-Kartendruck

 

 

Zusätzliche Gebühr

Anwesenheitsverfolgung

Basic

Premium

360

Sitzungsteilnahme verfolgen

 

Check-Out-Zeiten verfolgen

 

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Konfigurierbare Zugriffskontrollen

 

Tragbarer Barcodescanner

 

Passive RFID-Verfolgung - Overheads/Matten

 

 

Zusätzliche Gebühr

Passive RFID - Berechnung der Anwesenheitsdauer

 

 

Zusätzliche Gebühr

Jetzt/Nächste (Digital Signage)

 

 

 

Anzeige von Sitzungen „Jetzt“ und bis zu sechs (6) „Nächste“-Sitzungen

 

 

Zusätzliche Gebühr

Abgekündigte Mappen anzeigen

 

 

Zusätzliche Gebühr

Sponsoring-Aufgaben

 

 

Zusätzliche Gebühr

Materialrücknahme

 

 

 

Verfolgung der Abholung von Beutetieren/Geschenken basierend auf dem Teilnehmertyp

 

 

Zusätzliche Gebühr

QR-Code (Kamera) oder RFID-Scanning

 

 

Zusätzliche Gebühr

Planer SMS-Benachrichtigungen**

 

Zusätzliche Gebühr

Zusätzliche Gebühr

Support-Dienstleistungen und Geräteverleih

 

 

 

Kundenbetreuung (24 x 7)

Projektmanager

 

 

Hardware (Details und Gebühren auf SoW angegeben)

 

Zusätzliche Gebühr

Zusätzliche Gebühr

Vor-Ort-Support (Details und Gebühren auf SoW angegeben)

 

 

Zusätzliche Gebühr

*    = Erfordert zusätzliches Produkt - Cvent Event Management (Bezugsrecht separat erhältlich)
**     = Durch Nutzung dieser Funktion, versichern und garantieren Sie, dass Sie die vorherige Erlaubnis der beabsichtigten Empfänger eingeholt haben, um ihnen SMS zu senden. Alle Kosten und Gebühren, die mit dem Senden und/oder Empfangen von SMS verbunden sind, werden von Ihnen und/oder dem beabsichtigten Empfänger (je nach Fall) getragen.


3.2 Lead Capture und Ausstellerkabinenverfolgung

3.2.1 Lead Capture: Die Lead-Capture-Lösung des Service ermöglicht es den autorisierten Benutzern des Kunden (Eventmitarbeiter und/oder Ausstellerbetreuer), die Registrierungsinformationen und Kontaktinformationen der Teilnehmer abzurufen und Qualifizierungsdaten zu den Leads zu bewerten und hinzuzufügen („Lead Data“) (zusammen „Lead Information“).  Benutzer können Leads sammeln, indem sie einen Barcode oder QR-Code scannen, der auf dem Ausweis oder der mobilen Vorrichtung eines Veranstaltungsteilnehmers angezeigt wird, indem sie die Informationen eines Teilnehmers manuell eingeben oder indem sie die RFID-gestützte Erfassung verwenden, um automatisch relevante Informationen von Standbesuchern zu sammeln.     

Liste der Funktionen und Support (siehe Funktionstabelle unten für Verfügbarkeitsdetails):

o Software zur Verwendung auf unterstützten mobilen Geräten zur Erfassung von Lead-Informationen
o Berichte über Lead-Informationen, Antworten auf Lead-Umfragen, Lead-Metriken
o Lead-Qualifizierungsbefragungen für Aussteller (individuell anpassbar auf Basis der Produkte und Dienstleistungen jedes Ausstellers) gegen Aufpreis erhältlich.
o Webbasiert „Aussteller-Portal“ (im Folgenden näher beschrieben) für die Verwaltung und Berichterstattung über Leads und die Bestellung von Benutzerbezugsrechten für die Lead-/Ausstellerverwaltung.
o Kabel verfügbar mit Echtzeitsynchronisation (Internetverbindung erforderlich)
o Scannen Sie Ausweise mit 1D-Barcode, 2D-Barcode, QR-Code oder RFID.
o Aufbau und Support:
* Einrichtung einer Scanlösung zur Erfüllung der Badge-Anforderungen
* Lead-Qualifizierungsumfrage für Aussteller konfigurieren, die diese Option erwerben
* Verwaltung der Verteilung und Abholung von Lead Collection Devices (mit vorkonfigurierter Software) an Sponsoren und Aussteller, die sich für eine Leihausrüstung entscheiden
* Optionaler Vor-Ort-Show-Support für Geräte, die Universal Lead Capture (wie unten definiert) verwenden, gegen Aufpreis.
* Bereitstellung der Lead-Management-Lösung per Software-Download für Aussteller, die ihre eigenen Geräte einsetzen (Hardware-spezifisch)
* Vor-Ort-Management und Mitarbeiterunterstützung gegen Aufpreis.

3.2.2 Aussteller-Besucher-Tracking: Die Lösung zur Besucherverfolgung des Ausstellers des Service bietet dem Kunden Echtzeit-Ansichten, um die Aktivitäten und Interessen der Teilnehmer auf dem Stand eines Ausstellers zu verfolgen und zu messen und potenzielle Interessenten zu identifizieren, die nicht mit einem Lead-Management-Gerät erfasst wurden. Standardberichte bieten einen besseren Einblick in die Interessen und Präferenzen der Teilnehmer.

         Liste der Funktionen und Support (siehe Funktionstabelle unten für Verfügbarkeitsdetails):
       
o Software und RFID-Lesegerät(e) zur Verfolgung von Teilnehmerbesuchen und Messung der Teilnehmerbeteiligung nach Produktbereichen
o Webbasiertes „Ausstellerportal“ (im Folgenden näher beschrieben) für die Echtzeit-Berichterstattung über Besuche und Aktivitäten der Teilnehmer am Stand, die demografische Aufschlüsselung des Produktinteresses sowie die Möglichkeit, Benutzer-Subskriptionsrechte für die Lead-/Ausstellerverwaltung zu bestellen.
o Aufbau und Support:
* Vor-Ort-Management und Mitarbeiterunterstützung
* Koordination mit dem Messehaus oder der Vertragsarbeit, um den Auf- und Abbau von RFID-Lesepunkten zu ermöglichen
* Zusammenfassung nach der Veranstaltung
* Netzwerk- und Stromversorgungsbedarf

Onsite-Lösungen - Funktionsübersicht - Teil 2

LeadCapture

Nur Anwendung

Anwendung & Geräteverleih

Scannen Sie Teilnehmerausweise, die 1D/2D-Barcodes oder QR-Codes enthalten.

Umfrage zur Lead-Qualifizierung anpassen

 

Zusätzliche Gebühr

Zugriff auf Lead-Details über ein sicheres Ausstellerportal.  Möglichkeit zum Export von Leads.

Echtzeit-Synchronisierung bei Verbindung mit dem Netzwerk.

Offline-Funktionalität (ohne Netzwerkverbindung)

Lesegerät (Integrierter iPod Touch mit IR-Barcodescanner)

 

UHF-RFID-Scanning

 

Zusätzliche Gebühr

Unterstützte mobile Plattform(en)

iOS, Android

Nur iOS

Universal LeadCapture

Nur Anwendung

Anwendung & Geräteverleih

Scannen Sie Teilnehmerausweise, die 1D/2D-Barcodes oder QR-Codes enthalten.

Umfrage zur Lead-Qualifizierung anpassen

Zusätzliche Gebühr

Zusätzliche Gebühr

Verzweigungslogik für Umfragefragen

Zugriff auf Lead-Details über eine sichere Website.  Möglichkeit zum Export von Leads.

Echtzeit-Synchronisierung bei Verbindung mit dem Netzwerk.

Offline-Funktionalität (ohne Netzwerkverbindung)

Integrationen

 

 

Praktisches Badge-Set

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CompuSystems Badge Kit

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ITN Badge Kit

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ATS Badge Kit

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Webges COVR Badge Kit

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Eloqua integration

Zusätzliche Gebühr

Zusätzliche Gebühr

Ausrüstungsverleih

 

 

Lesegerät (Integrierter iPod Touch mit IR-Barcodescanner)

 

Zusätzliche Gebühr

Lesegerät (Integriertes iPhone 6+ mit IR-Barcodescanner)

 

Zusätzliche Gebühr

Lesegerät (iPad Mini)

 

Zusätzliche Gebühr

Unterstützte mobile Plattformen

 

iOS

Aussteller-Besucher-Tracking:

Nur Anwendung

Anwendung & Geräteverleih

Messung der Teilnehmerbeteiligung nach Produktbereichen

 

Zugriff auf Echtzeit-Berichte über Standbesuche und -dauer

 

Visuelle Zuordnung

 

Zusätzliche Gebühr



?     = Im Basisbenutzer-Abonnementrecht enthalten    
   *    = Der Badge Kit Anbieter kann zusätzliche Zugangsgebühren erheben

3.2.3 Optionen für Lead Capture Bezugsrechte. 

3.2.3.1 Für Eventveranstalter: Der Kunde als Veranstalter kann Benutzungsbezugsrechte erwerben, um sie an Veranstaltungspersonal und Drittaussteller bei einer oder mehreren Veranstaltungen zu verteilen. 

3.2.3.2 Einzelveranstaltungslizenz für Aussteller: Ein Veranstalter kann es Ausstellern ermöglichen, über das Ausstellerportal (siehe unten) direkt von Cvent Nutzungsrechte zu erhalten; sofern der Kunde als Veranstalter keine Nutzungsrechte im Voraus erwirbt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Service derjenige ist, der die Nutzungsrechte erwirbt einzige und exklusive Lead Capture Lösung, die für das Event verfügbar ist (außer in dem Umfang, in dem die Parteien einvernehmlich darauf verzichten, bei einem bestimmten Aussteller oder einer bestimmten Veranstaltung auf diese Anforderung zu verzichten).

3.2.3.3 Mehrtägiges Abonnementrecht für Aussteller („Universal Lead Capture“): Ein Kunde, der eine einzige Lead-Capture-Lösung für mehrere Messen, Konferenzen und andere Veranstaltungen, an denen er als Aussteller oder Sponsor teilnimmt, nutzen möchte, kann von den Abonnementrechten an der Lösung Gebrauch machen, die er während der Laufzeit des Vertrages für alle diese Veranstaltungen nutzen kann.  Wenn eine Veranstaltung nicht die Veranstaltungsregistrierungssoftware von Cvent verwendet, versteht und stimmt der Kunde zu, dass Cvent wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen wird, um das erforderliche „Badge-Kit“ oder ähnliche Codes oder Zugangsdaten zu erhalten, um Teilnehmerinformationen für die Verwendung mit der Lead-Capture-Lösung von Cvent freizuschalten, jedoch kann Cvent keine Zusammenarbeit mit Drittanbietern von Veranstaltungsregistrierungsdiensten garantieren.

3.2.3.4 Bezugsrechtsoptionen: Anwendung & Geräteverleih, oder nur Anwendung: Ein Bezugsrecht, das auch die Gerätevermietung umfasst, ermöglicht es einem autorisierten Benutzer, die Software für die Lead-Verwaltung bei einer bestimmten Veranstaltung zu nutzen, die auf einem iOS-Mobilgerät oder Scanner vorinstalliert ist, der am Veranstaltungsort von Cvent oder einem Drittanbieter bereitgestellt wird.  Ein Abonnementrecht, das nur für Software oder „Bring-Your-Own-Device“ gilt, erlaubt es dem autorisierten Benutzer, die Lead Capture Software auf ein unterstütztes mobiles Gerät oder einen vom Benutzer oder vom Kunden bereitgestellten Scanner herunterzuladen, zu installieren und zu betreiben.

3.3 Aussteller-Portal. Sie können Benutzer-Subskriptionsrechte bestellen, Benutzer-IDs erstellen und verwalten (bis zur Anzahl der erworbenen Subskriptionsrechte) und auf Ihre Leads und Lead-Daten über die Webanwendungen von Cvent zur Lead-Verwaltung und zum Ausstellermanagement (das „Ausstellerportal“) sowie über die Webanwendung zum Eventmanagement zuzugreifen, wenn der Kunde diese genutzt hat Bezugsrechte auf dieses Produkt. Sie haben Zugriff sowohl auf Leads als auch auf Lead-Daten von Teilnehmern, deren Informationen Ihre eigenen Mitarbeiter über die App gescannt oder eingegeben haben.  Ist der Kunde Gastgeber oder Organisator einer Veranstaltung und hat er einem oder mehreren Drittausstellern Bezugsrechte eingeräumt, so hat er Zugang zu den von diesen Ausstellern gesammelten Leads und Leaddaten.

3.4 Benutzer-IDs. Cvent weist Ihnen eine oder mehrere Benutzer-IDs zu, die Ihnen den Zugriff auf die Software ermöglichen. Sie sind verpflichtet, angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um sich vor Diebstahl, Verlust oder betrügerischer Verwendung dieser Benutzer-IDs zu schützen, und Sie sind allein verantwortlich für alle Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Benutzer-IDs durch eine andere Partei ergeben, entweder mit oder ohne Ihr Wissen. Jede Benutzer-ID ist für die zugewiesene Person eindeutig und darf nicht mit anderen geteilt werden, einschließlich anderen Mitarbeitern des Kunden. 

3.5 Unterstützte Geräte, Betriebssysteme, Software-Releases und Upgrades.

3.5.1 Geräte. Cvent bietet derzeit native, kompilierte Apps für folgende Geräte an: iPhone, iPad, iPod Touch und verschiedene Peripheriegeräte Dritter, die RFID-Lesung oder IR-Scannen ermöglichen. Darüber hinaus wird die Cvent LeadCapture App auf verschiedenen Android Handheld- und Tablet-Geräten unterstützt.  

3.5.2 Betriebssysteme. Cvent bietet technischen Support für Apps in der aktuellen Hauptversion und unmittelbar vor der Hauptversion von iOS. Darüber hinaus wird die Cvent LeadCapture App von der aktuellen Hauptversion und unmittelbar vor der Hauptversion von Android unterstützt. 

3.5.3 Software-Versionen. Cvent bietet technischen Support für Apps, die auf der aktuellsten Version der App oder früheren Versionen der App basieren und bis zu sechs (6) Monate vor der aktuellen Version erscheinen. Kunden erhalten die Möglichkeit, ihre vorhandenen Apps auf die neueste App-Version zu aktualisieren.

3.5.4 Upgrades.  Wenn Cvent während der Laufzeit dieses Vertrages die Version der Software aktualisiert, die Sie im Rahmen des Vertrages verwenden, wird Ihnen keine Upgrade-Gebühr berechnet.  Sollte Cvent in Zukunft zusätzliche optionale Softwaremodule anbieten, die die Software ergänzen, können Sie die optionalen Softwaremodule gegen eine zusätzliche Gebühr erwerben.

3.6 Ausrüstung. Der Kunde ist für alle von Cvent im Rahmen des Vertrages gelieferten Geräte verantwortlich, unabhängig davon, ob sie dem Kunden direkt von Cvent oder über einen Drittanbieter zur Verfügung gestellt werden.  Nach Abschluss der Veranstaltung des Kunden wird der Kunde alle von Cvent gelieferten Geräte zurückgeben. Alle diese Geräte werden in einwandfreiem Zustand und im gleichen Zustand wie bei der Bereitstellung an den Kunden zurückgegeben. Der Kunde ist für alle Schäden an solchen Geräten verantwortlich, die von Cvent oder seinem Drittanbieter bestimmt werden, und verpflichtet sich hiermit, Cvent für alle diese Schäden bis zu den Wiederbeschaffungskosten der Geräte zu bezahlen.

3.7 Spezielle Haftungsausschlüsse für Onsite-Lösungen (einschließlich des Service). Cvent lehnt jede Verantwortung für die Verfügbarkeit oder den Verlust von Strom-, Internet- oder Telekommunikationsdiensten, die Platzierung von Strom- oder Netzwerkanschlüssen sowie für Handlungen, Ereignisse oder Umstände an einem Veranstaltungsort oder einem anderen Ort ab, die außerhalb der Kontrolle von Cvent liegen.  

3.8 Anforderungen an die Website.  Zwischen Ihnen und Cvent sind Sie verpflichtet, alle Anforderungen und Richtlinien des Veranstaltungsortes oder des Veranstaltungsortes für die Durchführung der Veranstaltung in seinen Räumlichkeiten einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung seiner Mitarbeiter oder anderer Drittanbieter im Zusammenhang mit der Veranstaltung, elektrische Anforderungen, audio- und visuelle Anforderungen, Brand- und Sicherheitsanforderungen, Versicherungsanforderungen, Ausrüstung und Müllentsorgung sowie Entschädigung und Freistellung.  Soweit Cvent von der Veranstaltungsstätte oder dem Veranstaltungsort aufgefordert oder gefordert wird, eine Vereinbarung oder eine Konformitätsbestätigung zu erfüllen, um Zugang zu den Räumlichkeiten zu erhalten, erklären Sie sich damit einverstanden, alle diese Dokumente anstelle von Cvent und Cvents Unterlassung auszuführen, und die nachträgliche Unmöglichkeit, diese Vereinbarung zu erfüllen, stellt keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.    

  1. Bezugsrecht 

4.1 Bezugsrecht Vorbehaltlich dieser Bedingungen und etwaiger zusätzlicher Bedingungen in einem Bestellformular stellt Ihnen Cvent ein weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufbares Bezugsrecht zur Verfügung, ohne das Recht, Unterlizenzen zu erteilen, um während der Laufzeit auf den Service zuzugreifen und ihn zu nutzen, wie von Zeit zu Zeit aktualisiert. Sie dürfen den Service nur zum Zwecke der Durchführung Ihrer internen Geschäftsabläufe oder für die in Abschnitt 3 (Software) dieser Bedingungen genannten eingeschränkten Nutzungen nutzen. Sie dürfen die Services nicht als Teil eines kommerziellen Time-Sharing- oder Service-Office-Betriebs oder in einer anderen Wiederverkaufskapazität nutzen. Abgesehen von dem vorstehenden Bezugsrecht werden im Rahmen dieses Vertrages keine weiteren Rechte am Service gewährt, und der Service ist und bleibt alleiniges und ausschließliches Eigentum von Cvent und seinen Lizenzgebern, unabhängig davon, ob der Service separat oder integriert mit anderen Produkten, Dienstleistungen oder Leistungen ist. Sie stimmen zu, dass Sie die Dienste nur für rechtmäßige Zwecke und in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen verwenden. Sie dürfen nicht versuchen, die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren oder das Zurückentwickeln, Disassemblieren oder Dekompilieren der Software zu veranlassen oder zu erlauben. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass jeder Versuch des Kunden (oder anderer im Namen des Kunden), gegen das vorstehende Bezugsrecht oder die in diesem Abschnitt 4 dargelegten Einschränkungen zu verstoßen, zu unternehmen ist würde Cvent einen irreparablen Schaden zufügen, und der Kunde zahlt alle angemessenen Anwaltskosten und Anwaltskosten, die Cvent zur Durchsetzung der Bestimmungen dieses Abschnitts 4 entstehen.

4.2 Bereits vorhandene Materialien/Entwicklung.  Cvent behält das vollständige und ausschließliche Eigentum an allen bereits vorhandenen Materialien und dem damit verbundenen geistigen Eigentum.  „Vorbestehende Materialien“ sind alle geistigen Eigentumsrechte oder materielles persönliches Eigentum einer der Parteien, die vor dem Inkrafttreten oder außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung erstellt wurden, oder jede urheberrechtlich geschützte lizenzierte Software, Designvorlagen, Eventmanagement, Berichterstattung und andere ereignisbezogene Technologien und Systeme sowie zugehörige Dokumentation, die Cvent gehört oder lizenziert ist, oder alle Änderungen oder abgeleiteten Werke davon, auch nach dem Inkrafttreten. Bereits vorhandene Materialien umfassen unter anderem die proprietäre Software von Cvent, einschließlich Intelligent Leads, Intelligent Attendance, Intelligent Check-In, Intelligent Exhibitor, Intelligent Registration, Intelligent Connect und Intelligent Mobile.   Cvent kann diese Definition erweitern, wenn dies angemessenerweise gerechtfertigt ist. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass jede Software und alle Leistungen, die Cvent im Rahmen dieser Vereinbarung erstellt, nicht als "gemietete Werke" gemäß dem United States Copyright Act, Titel 17, United States Code oder "gemeinsame Werke der Autorenschaft" oder einer anderen Bezeichnung betrachtet werden, die dazu neigt, darauf hinzudeuten, dass der Kunde Eigentum oder Urheberrechte an oder an diesen hat oder behält, sondern dem Kunden in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und vorbehaltlich dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird.  Cvent behält sich alle Eigentumsrechte, geistigen Eigentumsrechte und das Eigentum an dieser Software und den Ergebnissen vor und soweit solche Rechte zunächst kraft Gesetzes oder aus anderen Gründen auf den Kunden übergehen, tritt der Kunde hiermit unwiderruflich und unwiderruflich alle diese Rechte an Cvent ab, überträgt und verlässt.  Vorbehaltlich der Vertraulichkeitsverpflichtungen von Cvent in Abschnitt 9 hindert oder beschränkt nichts hierin das Recht von Cvent, Aufträge für andere Unternehmen zu übernehmen, die Leistungen an Dritte zu übertragen oder zu lizenzieren oder sie ganz oder teilweise in anderen Projekten, einschließlich eines Konkurrenten des Kunden, wiederzuverwenden, unabhängig davon, ob sie diesem Auftrag ähnlich sind oder nicht.

4.3 LeadCapture.  Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages und vorausgesetzt, der Kunde befindet sich anderweitig in gutem Ansehen dieses Vertrages, gewährt Cvent dem Kunden hiermit ein begrenztes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die hierin erworbenen Dienstleistungen, bekannt als LeadCapture, an Aussteller weiterzugeben (ohne weiteres Recht auf Weiterverkauf, Übertragung oder Abtretung), und zwar nur während der Laufzeit und auf den in der Leistungsbeschreibung genannten Veranstaltungen.  Alle diese Umverteilungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von und zwischen Cvent und Ausstellern, und der Kunde darf Cvent unter keinen Umständen an zusätzliche Bedingungen binden. Darüber hinaus richtet sich der Preis für die Umverteilung dieser Dienstleistungen nach der Erklärung der Arbeit und alle Aussteller zahlen diese Gebühren direkt an Cvent.  Nach Zahlungseingang von Ausstellern überweist Cvent dem Kunden monatlich den Prozentsatz der in der Leistungsbeschreibung genannten Gebühren über die von Cvent benannten Zahlungsabwicklungsdienste.  Der Kunde hat kein Recht, einen solchen Prozentsatz auf Gebühren, Steuern, Mehrwertsteuer oder andere von Cvent eingezogene Beträge als die im Bestellformular für die Weiterverteilung von LeadCapture angegebenen zu erhalten. Zur Vermeidung von Zweifeln muss der Kunde ein Konto bei den von Cvent benannten Zahlungsverarbeitungsdiensten führen, um die Zahlung aus diesem Vertrag zu erhalten. Für den Fall, dass Forderungen des Kunden an Cvent aus diesem Vertrag überfällig sind, ist Cvent berechtigt, die nach diesem Abschnitt 4.3 geschuldeten Beträge mit diesem Saldo zu verrechnen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er ungeachtet der vorstehenden Vorbehalte von Cvent das Recht hat, seine Dienstleistungen direkt an alle Aussteller zu erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die auf den genannten Veranstaltungen, und andere Vertriebspartner für LeadCapture als solche zu benennen. Ungeachtet des Vorstehenden behält Cvent alle Geschäfts- oder Firmenwerte und alle Rechte an den Diensten, und der Kunde erhält keinen Geschäfts- oder Firmenwert oder andere Rechte daran als Folge einer Umverteilung der Dienste. Der Kunde hat Cvent, seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, soweit ein solcher Anspruch durch die Umverteilung der Dienste durch den Kunden verursacht wird oder entsteht.

4.4 Änderungen und Umgebung. 

4.4.1 Änderungen. Der Zugriff ist auf die Softwareversion in der Produktionsumgebung von Cvent beschränkt. Cvent kann die Software von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen aktualisieren, und behält sich das Recht vor, im Falle von Produktverfügbarkeit, Veralterung oder Änderungen der Software-Anforderungen funktional gleichwertige Funktionen hinzuzufügen und/oder zu ersetzen.

4.4.2 Umgebung. Cvent ermöglicht dem Kunden online den Zugriff auf und die Nutzung der Software über das Internet mithilfe eines vom Anbieter bereitgestellten Browsers.  Die Software wird auf einem Server gehostet, der von Cvent oder einem von ihm benannten Drittanbieter oder Rechenzentrum verwaltet wird. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, auf seine Kosten alle für den Zugang zur Software erforderlichen Geräte zu beschaffen und zu warten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Internetzugang, und ausreichende Bandbreite.

  1. Preis und Zahlung

5.1 Zahlungsbedingungen. Die Preis- und Zahlungsbedingungen für den Service sind in dem jeweiligen Bestellformular festgelegt, das von Ihnen und Cvent unterzeichnet (oder bei Online-Bestellungen elektronisch bestätigt) wurde.  Sofern nicht anders schriftlich vereinbart und von einem autorisierten Vertreter beider Parteien unterzeichnet, sind alle Zahlungen für den Service sofort nach Vorlage eines Bestellformulars fällig und per Scheck, Überweisung oder ACH zu zahlen. Bestellungen unter 5.200 € können per Kreditkarte bezahlt werden. Ohne Einschränkung auf andere Rechtsbehelfe oder angemessene Rechtsmittel, die Cvent zur Verfügung stehen, können wir die Erbringung der Dienstleistung zurückhalten, wenn die Zahlung nicht vollständig eingegangen ist.

5.2 Cvent behält sich das Recht vor, die zu zahlenden wiederkehrenden Gebühren jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechzig (60) Tagen schriftlich zu erhöhen, sofern diese Erhöhung nicht höher ist als die im jeweiligen Bestellformular definierte jährliche Preisobergrenze. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in diesem Dokument unterliegen Gebühren für professionelle Serviceleistungen (wie nachstehend definiert) nicht der jährlichen Preisobergrenze. Für die Zwecke dieser Bedingungen gilt: „Professionelle Serviceleistungen“ bezeichnen Datenkonvertierung, Datenzuordnung, Implementierung, Standortplanung, Konfiguration, Integration und Bereitstellung von Service, Schulungen, Projektmanagement und andere Beratungsdienste..

5.3 MEHRWERTSTEUER. Alle Zahlungen erfolgen in Euro. Sofern nichts anderes angegeben ist, wird die Mehrwertsteuer nicht in Rechnung gestellt. Diese kann zum jeweils gültigen Satz berechnet werden. Sie sind für die Zahlung aller anfallenden Steuern (staatlich oder zentral) verantwortlich. Weicht der anzuwendende Steuersatz vom veröffentlichten Satz zum Zeitpunkt der Bestellung ab, kann Cvent die vom Kunden zu zahlende Steuer entsprechend anpassen.    

5.4 Zinsen auf verspätete Zahlungen. Wenn Sie die Gebühren oder andere Gebühren nicht bei Fälligkeit zahlen, berechnet Cvent eine tägliche Finanzierungsgebühr in Höhe von zwei Prozent (2 %) pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig war, und der an dem Tag endet, an dem die Zahlung geleistet wurde.

  1. Beendigung

6.1 Für nicht ausgehärtete Materialverletzungen. Jede Partei kann ein Bestellformular kündigen, wenn die andere Partei (i) gegen eine wesentliche Bestimmung verstößt und nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung heilt, oder (ii) Gegenstand eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Liquidation oder Zwangsverwaltung wird. Wenn der Kunde ein Bestellformular in Übereinstimmung mit diesem Absatz kündigt, erstattet Cvent alle vorausbezahlten Gebühren für den Rest der Laufzeit des Bestellformulars zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung. 

6.2 Aussetzung oder Beendigung des Dienstes durch Cvent. 

6.2.1 Cvent kann Ihren Zugang zum Service ohne vorherige Ankündigung sofort einschränken oder aussetzen, falls Cvent von einer verbotenen Nutzung (wie in Abschnitt 7 definiert) des Service durch Sie oder Ihre autorisierten Benutzer Kenntnis erlangt oder vernünftigerweise vermuten sollte. Cvent wird in gutem Glauben handeln und angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden telefonisch oder per E-Mail zu informieren, bevor eine solche Aussetzung oder Einschränkung verhängt wird.  

6.2.2 Im Falle einer Nichtzahlung oder einer anderen nicht behobenen wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden: (i) Cvent kann alle fälligen Beträge beschleunigen und für fällig erklären und nach diesem Vertrag sofort und ohne Vorankündigung oder Aufforderung fällig werden, vorausgesetzt, dass alle beschleunigten zukünftigen Zahlungen, die nach diesem Vertrag fällig werden, auf ihren Nettobarwert mit einem Diskontsatz von 5 pro Jahr ab dem Tag des Verzugs diskontiert werden. (ii) Cvent behält sich das Recht vor, den Zugang zum Service auszusetzen, und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, kann Cvent nach eigenem Ermessen den Vertrag kündigen oder den Zugang Ihrer Benutzer zum Service einschränken, wenn sie keine mit dem Vertrag verbundenen Gebühren zahlen, die um mehr als sechzig (60) Tage überfällig sind. Die Ausübung der vorgenannten Rechtsbehelfe durch Cvent darf die im Rahmen dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars geschuldeten Beträge nicht verringern, und der Kunde ist auch für alle zusätzlichen Kosten haftbar (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten und aufgelaufene Zinsen), die Cvent bei der Einziehung solcher überfälliger Gebühren entstehen.

  1. Verbotene Verwendungen

Der Kunde stimmt zu, dass seine Nutzung des Dienstes jederzeit in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften erfolgen muss. Der Kunde wird den Service nicht nutzen, um (i) sich als eine natürliche oder juristische Person auszugeben oder sich an betrügerischen Geschäftspraktiken zu beteiligen, einschließlich der Erzeugung ungültiger Eindrücke, Klicks oder anderer Handlungen; (ii) um ungesetzliches, schädliches, hasserfülltes, rassistisches, ethnisches oder anstößiges Material jeglicher Art anzuzeigen oder zu übertragen; (iii) um Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme zu speichern oder zu übertragen, die dazu bestimmt sind, Schaden anzurichten, einschließlich beispielsweise Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojanische Pferde (iv) in irgendeiner Weise, die den Umfang ihrer Bezugsrechte gemäß Abschnitt 4 (Bezugsrechte) dieses Vertrags überschreitet; (v) die Integrität oder Leistung einer Komponente des Dienstes oder der darin enthaltenen Daten Dritter zu beeinträchtigen oder zu stören; oder (vi) für illegale Aktivitäten (alle vorgenannten („Verbotene Nutzung“). 

  1. Eigentum und Nutzung von Inhalten und Daten 

8.1 Der Kunde gewährt Cvent ein begrenztes, nicht ausschließliches Recht auf Zugang, Nutzung und Weiterverbreitung der Materialien, Informationen und Inhalte, die der Kunde Cvent zur Verfügung stellt oder überträgt („Vom Kunden bereitgestellte Inhalte") über die Software und auf Daten oder andere Informationen, die der Kunde (oder die Cvent im Namen des Kunden sammelt) von Veranstaltungsteilnehmern oder anderen, die die Software nutzen („Kundendaten“) damit Cvent den Service erbringen kann. Der Kunde behält alle ihm zustehenden Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten und Kundendaten. Cvent wird alle vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Kundendaten nur dann verwenden, wenn dies für die Bereitstellung des Dienstes gemäß den vorliegenden Bestimmungen und in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Cvent (http://www.cvent.com/en/privacy-policy.shtml) und allen anwendbaren Datenschutzgesetzen und -vorschriften (einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung der EU (GDPR)) erforderlich ist. (zusammenfassend „Datenschutzerklärung und Regeln“ genannt). Der Kunde und Cvent befolgen die Datenschutzrichtlinien und -regeln in allen wesentlichen Punkten und leisten die Hilfe und Zusammenarbeit, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind bzw. angefragt werden, um diese einzuhalten. Der Kunde erkennt an, dass er von Cvent darauf hingewiesen wurde, dass die Dienste vom Kunden konfiguriert werden können, um personenbezogene Daten, einschließlich derjenigen, die in den Kundendaten enthalten sind, an Dritte weiterzugeben, und dass Cvent aufgrund dieser Konfiguration durch den Kunden dazu berechtigt ist. Der Kunde erkennt auch an und stimmt zu, dass, wenn er kundenseitig bereitgestellte Inhalte oder Kundendaten an Dritte, die die Software nutzen, sendet oder anderweitig bereitstellt, alle Empfänger diese Inhalte oder Daten kopieren oder weitergeben können, z. B. durch die Verwendung von Standardschnittstellen zur Datenübertragung in externe Systeme, durch den elektronischen Export von Daten in Dateien oder Berichte, durch Drucken oder andere Mittel. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle gesetzlich erforderlichen Einwilligungen zur Verarbeitung persönlicher Daten oder zur Verarbeitung und Weitergabe von Daten unter Einhaltung anderer gesetzlich zulässiger Bedingungen für die Verarbeitung persönlicher Daten einzuholen. Soweit Cvent persönliche Kundendaten von Datensubjekten, die sich im EWR oder in der Schweiz befinden, im Auftrag eines Kunden oder eines mit einem Kunden verbundenen Kunden verarbeitet werden, oder der Kunde oder Cvent anderweitig den Datenschutzgesetzen der EU unterliegen, werden die Parteien die Bestimmungen des Datenschutznachtrags einhalten (https://www.cvent.com/dpa).

8.2 Auf schriftliche Anfrage des Kunden, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Ablaufs oder der Kündigung dieser Vereinbarung gestellt wird, wird Cvent, sofern der Kunde nicht gegen seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung verstößt, und nach Zahlung der anwendbaren Gebühren durch den Kunden, dem Kunden eine Datei mit Kundendaten in ihrem dann aktuellen Format zum Herunterladen bereitstellen.  Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist ist Cvent nicht verpflichtet, Kundendaten aufzubewahren oder zur Verfügung zu stellen, und wird danach, sofern gesetzlich nicht untersagt, alle in seinen Produktionssystemen gespeicherten Kundendaten löschen, vorausgesetzt, Cvent kann Offline-Kopien von vom Kunden bereitgestellten Inhalten und Kundendaten auf Backup-Medien für Archivierungszwecke für einen angemessenen Zeitraum nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung aufbewahren.

8.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass Cvent alle in die Dienste eingegebenen oder von den Diensten gesammelten Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste und Kundendaten, auf historischer, aggregierter und anonymer Basis (zusammenfassend „aggregierte Daten“genannt) in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und der Datenschutzrichtlinie von Cvent zur Erbringung der Dienste und für kommerzielle Zwecke verwenden darf, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verteilung und Bereitstellung der aggregierten Daten an andere Cvent Kunden und für die Vorbereitung und Verteilung von Benchmarking, Forschung und/oder analytischem Material. Aggregatdaten identifizieren den Kunden nicht als Quelle für bestimmte Daten, Muster oder Erkenntnisse und enthalten keine personenbezogenen Daten einzelner Benutzer des Services. Cvent unterhält geeignete Sicherheitsmaßnahmen für alle erfassten Daten gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. Cvent ist der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an diesen Aggregatdaten. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen steht es Cvent frei, die Aggregatdaten für sein Unternehmen weltweit und unentgeltlich zu nutzen und offenzulegen - dazu gehören unter anderem die Bekanntmachung der Nutzung der Dienste, die Bereitstellung von Informationen zu allgemeinen Branchentrends und die Bereitstellung von Benchmarking-Daten für Cvent-Kunden.

8.4 Der Kunde erkennt an, dass Cvent oder seine Lizenzgeber alle Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Patent- und sonstigen Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte am Service (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software und deren Änderungen) und an allen damit zusammenhängenden Dokumentationen und Marketingmaterialien behalten, unabhängig davon, ob (i) solche Hinweise auf geistiges Eigentum in der Software oder in zugehörigen Dokumentationen oder Materialien erscheinen oder (ii) solche Hinweise auf geistiges Eigentum bei Regierungsbehörden eingereicht wurden. Nichts in dieser Vereinbarung wird direkt oder indirekt so ausgelegt, dass es dem Kunden ein Eigentumsrecht, ein Eigentumsrecht oder eine Beteiligung an der Software oder einer Komponente des Dienstes oder ein Recht an geistigem Eigentum in Bezug auf diese Rechte überträgt oder gewährt. Keinen Konkurrenten oder zukünftigen Konkurrenten von Cvent oder einer Tochtergesellschaft von Cvent ist der Zugang zum Service ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Cvent in jedem Fall gestattet, und diese Zustimmung kann nach eigenem Ermessen von Cvent verweigert werden.

8.5 Der Kunde verpflichtet sich, keine urheberrechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen von Cvent an Dritte weiterzugeben, die der Kunde möglicherweise über den Service erhält oder zu denen er Zugang hat (die „Cvent Inhalt“), oder Cvent Inhalte zu nutzen, um mit Cvent zu konkurrieren oder ein Cvent Produkt oder eine Dienstleistung zurückzuentwickeln. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er die Inhalte von Cvent nicht weiterverkaufen oder für konkurrierende kommerzielle Zwecke kopieren, aufzeichnen, veröffentlichen, kompilieren, reproduzieren, neu veröffentlichen oder verwenden wird. Der Kunde verpflichtet sich, alle angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten zu zahlen, die bei der Durchsetzung der Bestimmungen dieses Abschnitts 8 anfallen.

  1. Vertraulichkeit 

9.1 Jede Partei, die im Rahmen dieses Vertrags vertrauliche Informationen erhält („Empfänger“), erklärt sich damit einverstanden, dass sie (a) alle vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt behandelt, mit der der Empfänger seinen eigenen vertraulichen Informationen entspricht, aber in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt; und (b) es wird keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei („Offenleger“) verwenden, verbreiten oder in irgendeiner Weise an Dritte weitergeben, mit Ausnahme der Bereitstellung des Dienstes in dem Umfang, der für die Bereitstellung des Dienstes gemäß diesen Bedingungen erforderlich ist, und zu jedem anderen Zweck kann der Offenleger dies nachstehend genehmigen.  Für die Zwecke dieser Bedingungen bezeichnet „Vertrauliche Informationen“ alle Informationen, unabhängig von der Form, die Eigentum einer der Parteien sind oder von einer der Parteien vertraulich behandelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Informationen, technische Daten oder Know-how in Bezug auf Entdeckungen, Ideen, Erfindungen, Software, Designs, Spezifikationen, Prozesse und Systeme, Diagramme, Forschung, Entwicklung, Geschäftspläne, Strategien oder Möglichkeiten sowie Informationen in Bezug auf Finanzen, Kosten, Preise, Lieferanten, Verkäufer, Kunden und Mitarbeiter, die von einer Partei oder in ihrem Namen direkt oder indirekt, mündlich, visuell oder schriftlich an die andere Partei oder einen ihrer Mitarbeiter oder Vertreter weitergegeben werden. Die Bedingungen eines Bestellformulars gelten als vertrauliche Informationen sowohl von Cvent als auch vom Kunden.

9.2 Der Empfänger hat keine Verpflichtung in Bezug auf einen Teil der vertraulichen Informationen, die (a) jetzt oder später durch keine Handlung oder Unterlassung von Seiten des Empfängers allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich sind; (b) vom Empfänger erworben wurden, bevor er solche Informationen vom Offenleger erhielt, und ohne Einschränkung hinsichtlich der Verwendung oder Offenlegung; (c) dem Empfänger von einem Dritten nachträglich ohne Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung oder Offenlegung zur Verfügung gestellt wird; (d) Informationen, die vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne Bezug auf vertrauliche Informationen, die gemäß dieses Vertrages erhalten wurden; oder (e) der mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Offenlegers offengelegt wird. Der Empfänger kann vertrauliche Informationen gemäß den Anforderungen einer Regierungsbehörde oder einer Rechtsordnung offenlegen, vorausgesetzt, dass er dem Offenleger eine angemessene Vorankündigung gibt, die ausreicht, um diese Offenlegungspflicht (auf eigene Kosten des Offenlegers) anzufechten, es sei denn, er ist daran gehindert, eine solche Mitteilung durch die Regierungsbehörde oder die Rechtsprechung zu machen.

9.3 Die Parteien vereinbaren, dass diese Vertraulichkeitserklärung eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung anderer Vertraulichkeitsbestimmungen ersetzt und ersetzt, die die Parteien möglicherweise vor oder während der Vereinbarung dieser Nutzungsbedingungen vereinbart haben.

  1. Zusicherungen, Garantien, ausschließliche Rechtsmittel und Haftungsausschlüsse 

10.1 Jede Partei erklärt, dass sie diesen Vertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und die rechtliche Befugnis dazu hat.

10.2 Cvent garantiert, dass (a) der Service materiell den im Bestellformular dargelegten Spezifikationen entspricht und (b) der Service keinen Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme in die Systeme des Kunden einführt, die schädlich sein sollen, einschließlich beispielsweise Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojanische Pferde. Bei einer wesentlichen Verletzung einer der vorgenannten Garantien gelten ausschließlich die in Abschnitt 6.1 genannten Rechtsbehelfe des Kunden.

10.3 Der Kunde erklärt und garantiert, dass er den Service niemals einer Entität oder einer Person bereitstellen wird, die in einem Land ansässig ist, das durch das US-Außenministerium und/oder OFAC mit Wirtschafts- oder Handelssanktionen belegt wird oder als „speziell designierter Staatsangehöriger“, „speziell designierter globaler Terrorist“, „geblockte Person“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung unter der OFAC-Sanktionsregelung aufgeführt ist. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Bedingungen und Cvent kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen.

10.4 SOFERN HIERIN NICHT ANDERS ANGEGEBEN, WIRD DER SERVICE „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, UND CVENT LEHNT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.  CVENT ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG, UNTERNIMMT ABER WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENE ANSTRENGUNGEN, UM SICHERZUSTELLEN, DASS DER DIENST UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST, DASS MÄNGEL BEHOBEN WERDEN UND DASS DIE FÜR DEN DIENST VERWENDETEN SERVER FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN SIND.

  1. Schadloshaltung 

11.1 Von Cvent 

Cvent wird den Kunden gegen alle Ansprüche oder Klagen eines Dritten (ein „Anspruch“) gegen den Kunden verteidigen, soweit dieser behauptet, dass die Nutzung der Software durch den Kunden in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung gegen Patente, Urheberrechte oder eidgenössisch eingetragene Marken verstößt oder ein Geschäftsgeheimnis eines Dritten missbraucht, und Cvent wird den Kunden für alle Schäden entschädigen, die dem Kunden endgültig von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit zugesprochen oder in einer schriftlichen, von Cvent unterzeichneten Vergleichsvereinbarung vereinbart wurden und die sich aus einer solchen Forderung ergeben.  Wenn die Nutzung der Software durch den Kunden gemäß den Bedingungen dieses Vertrags untersagt wird oder Cvent feststellt, dass eine solche Nutzung untersagt werden kann, kann Cvent nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) dem Kunden Bezugsrechte zur weiteren Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrags verschaffen; (ii) die angeblich verletzende Software ersetzen oder ändern, um die Verletzung zu vermeiden; oder (iii) die Bezugsrechte und den Zugang zur entsprechenden Software kündigen und alle vorausbezahlten, nicht genutzten Gebühren zum Zeitpunkt der Kündigung erstatten.  Ungeachtet der in diesem Absatz genannten Freistellungsverpflichtungen oder anderer gegenteiliger Bestimmungen dieses Vertrags hat Cvent keine Abwehr- oder Freistellungsverpflichtung oder andere Haftung für Ansprüche, die sich aus (i) einer anderen als der vertragsgemäßen Nutzung der Software, (ii) einer Änderung der Software durch den Kunden oder einen Dritten ergeben; (iii) die Kombination der Software mit Materialien, die vom Kunden oder Dritten beigesteuert werden, wenn die Software ohne diese Kombination nicht direkt verletzt würde; (iv) Produkte, Dienstleistungen, Hardware, Software oder andere Materialien von Dritten; (v) die Anforderungen, Spezifikationen oder Funktionen für die vom Kunden angeforderten oder bereitgestellten Dienste; oder (vi) jede Verpflichtung des Kunden zur Verteidigung oder Freistellung von Cvent.

11.2 Von Kunden

Der Kunde wird Cvent gegen alle Ansprüche gegen Cvent oder eine Cvent-Tochtergesellschaft verteidigen, soweit diese Ansprüche behaupten, dass die Nutzung von vom Kunden bereitgestellten Inhalten durch Cvent oder eine Cvent-Tochtergesellschaft in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich, zur Vermeidung von Zweifeln, der Verteilung von vom Kunden bereitgestellten Inhalten an Veranstaltungsteilnehmer, Gäste, Eingeladene und andere Dritte über die E-Mail-, webbasierte und/oder mobile Anwendungsplattform der Software) erfolgt, die der Kunde anerkennt, dass er beabsichtigt, ein Patent, Urheberrecht oder eine eingetragene Marke verletzt, ein Geschäftsgeheimnis missbraucht oder ein Privat- oder Publizitätsrecht eines Dritten verletzt, und der Kunde wird Cvent für alle Schäden entschädigen, die Cvent endgültig von einem zuständigen Gericht gegen Cvent oder eine Cent-Tochtergesellschaft zugesprochen oder in einer von Cvent unterzeichneten schriftlichen Vergleichsvereinbarung vereinbart wurden, die sich aus einem solchen Anspruch ergeben.  Wenn die Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte im Rahmen dieser Vereinbarung durch den Kunden untersagt wird oder Cvent feststellt, dass eine solche Nutzung untersagt werden kann, kann Cvent diese vom Kunden bereitgestellten Inhalte nach eigenem Ermessen jederzeit entfernen oder anderweitig aus dem Dienst entfernen, und der Kunde wird nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) für Cvent eine Lizenz zur weiteren Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung einholen; (ii) die angeblich rechtsverletzenden vom Kunden bereitgestellten Inhalte ersetzen oder ändern, um die Rechtsverletzung zu vermeiden; oder (iii) jede Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, die Gegenstand des Anspruchs ist, einstellen. Ungeachtet der in diesem Absatz genannten Entschädigungspflichten oder anderer gegenteiliger Bestimmungen dieses Vertrags hat der Kunde keine Verteidigungs- oder Entschädigungspflicht oder andere Haftung für Ansprüche, die sich aus (i) der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte durch Cvent ergeben, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag stehen; (ii) Änderung des vom Kunden bereitgestellten Inhalts durch Cvent (mit Ausnahme von Formatierungen oder ähnlichen Änderungen, die erforderlich sind, um diesen Inhalt für die Verwendung mit der Software kompatibel zu machen); (iii) Kombination des vom Kunden bereitgestellten Inhalts mit Materialien, die von Cvent oder einer Tochtergesellschaft von Cvent beigesteuert werden, wenn der vom Kunden bereitgestellte Inhalt ohne diese Kombination nicht direkt verletzt würde; oder (iv) Verpflichtung von Cvent zur Verteidigung oder Freistellung des Kunden.

  1. Beschränkung der Haftung 

12.1 Haftungsausschluss für indirekte Schäden IN KEINEM FALL WIRD DER KUNDE ODER CVENT (ODER EINE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON, DIE AN DER ERSTELLUNG, BEREITSTELLUNG ODER VERTEILUNG VON SOFTWARE, DIENSTEN, INHALTEN ODER ANDEREN MATERIALIEN BETEILIGT IST, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN) SEIEN SIE HAFTBAR FÜR: (i) Jegliche Schäden, die durch die Nichteinhaltung, vorsätzliche Fehlleitung oder unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung der anderen Partei (oder der Kunden der anderen Partei, Eingeladenen, Mitarbeiter, Agenten, Mitarbeiter, Partner, Partner oder Lieferanten) verursacht werden; (ii) JEGLICHE ANSPRÜCHE ODER ANSPRÜCHE VON DRITTEN (AUSNAHME EINER VERTEIDIGUNGS- ODER VERBINDUNGSVERPFLICHTUNG, DIE AUSDRÜCKLICH FÜR DIE VERLORENE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT, VERLORENE RÜCKZAHLUNG ODER ÄhnLICHE SCHÄDEN, die sich aus der VERBRECHUNG DES KUNDEN VON ABSCHNITT 4 ergeben (iii)BEZUGSRECHTE) ODER ABSCHNITT 8 (EIGENTUM UND NUTZUNG VON INHALTEN UND DATEN), ENTGANGENER GEWINN, GESCHÄFTSVERLUST, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, DECKUNGSKOSTEN, NUTZUNGSVERLUST, DATENVERLUST, VERLORENE EINSPARUNGEN ODER ANDERE FOLGE-, SONDER-, NEBEN-, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE ODER STRAFRECHTLICHE SCHÄDEN JEGLICHER ART IM ZUSAMMENHANG MIT ODER AUS DER BEREITSTELLUNG, AUSFÜHRUNG ODER NUTZUNG DES DIENSTES, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE ALS VERTRAGSBRUCH ODER UNERLAUBTES VERHALTEN, EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT, GELTEND GEMACHT WERDEN, SELBST WENN EINE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

12.2 Schadensbegrenzung DIE HAFTUNG JEDER PARTY IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ODER FÜR DIE BEREITSTELLUNG ODER NUTZUNG DES DIENSTES ODER VON SOFTWARE, INHALTEN ODER DATEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM DIENST BEREITGESTELLT ODER GESAMMELT WERDEN, SEI ES FÜR ANSPRÜCHE, DIE VON DER ANDEREN PARTEI (ODER VON IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN, PARTNERN, EINGETRAGENEN VERTRETERN, BEVOLLMÄCHTIGTEN, ZESSIONAREN, KUNDEN ODER REGISTRANTEN) ODER FÜR ENTSCHÄDIGTE ANSPRÜCHE DRITTER ODER FÜR ETWAIGE ERSTATTUNGSFÄHIGE VERLUSTE GELTEND GEMACHT WERDEN, SCHADENERSATZ ODER PROZESS- UND ANWALTSKOSTEN ODER KOSTEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, EINSCHLIEßLICH EINES ODER MEHRERER BESTELLFORMULARE, SIND AUF DEN BETRAG DES TATSÄCHLICHEN DIREKTEN SCHADENS DER ANDEREN PARTEI BESCHRÄNKT, DER (IN DER SUMME FÜR ALLE ANSPRÜCHE) DEN JÄHRLICHEN GESAMTBETRAG, DER IM RAHMEN DER VEREINBARUNG WÄHREND DES ZEITRAUMS VON SECHS (6) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM VORFALL, DER ZU EINER HAFTUNG FÜHRT, GEZAHLT ODER ZU ZAHLEN IST, NICHT ÜBERSTEIGEN DARF. WENN KEINE GEBÜHR AN CVENT GEZAHLT WIRD, ÜBERNIMMT CVENT KEINE HAFTUNG.

12.3 Ausnahmen. DIESE SCHADENSBEGRENZUNG GILT NICHT FÜR DIE FOLGENDEN PUNKTE: (I) VERPFLICHTUNG DES KUNDEN ZUR ZAHLUNG VON GEBÜHREN UND SONSTIGEN BETRÄGEN, DIE UNTER JEDEM AUFTRAGSFORMULAR ANGEGEBEN SIND (ZUZÜGLICH SÄUMNISZUSCHLÄGE UND INKASSOKOSTEN, EINSCHLIEßLICH ANGEMESSENER ANWALTSGEBÜHREN, IM FALLE DER NICHTZAHLUNG FÄLLIGER BETRÄGE DURCH DEN KUNDEN) UND ZUR RÜCKERSTATTUNG DER FÄLLIGEN BETRÄGE FÜR DIE SUMME DER TATSÄCHLICHEN, NICHT IN DER TASCHE BEFINDLICHEN AUSGABEN, DIE MIT DER VORHERIGEN ZUSTIMMUNG DES KUNDEN ENTSTANDEN SIND; (II) KOSTEN UND SCHÄDEN, DIE CVENT ODER EINER CVENT TOCHTERGESELLSCHAFT IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERLETZUNG VON ABSCHNITT 4 (BEZUGSRECHTE) ODER ABSCHNITT 8 (EIGENTUM UND NUTZUNG VON INHALTEN UND DATEN); UND (III) DIE FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN JEDER PARTEI IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE DRITTER AUF GEISTIGES EIGENTUM.

12.4 DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN BLEIBEN BESTEHEN UND GELTEN UNGEACHTET DES VERSAGENS EINES BESCHRÄNKTEN ODER AUSSCHLIEßLICHEN RECHTSBEHELFS FÜR EINEN IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGSBRUCH.

  1. Persönliche Informationen mit hohem Risiko

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Nutzung der Cvent-Services zur Übertragung, Verarbeitung oder Speicherung von persönlichen Informationen mit hohem Risiko (wie nachstehend definiert) für die Nutzung der Services nicht erforderlich ist und Sie daher allein für eine solche Nutzung der Services durch Sie oder Ihre Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer verantwortlich sind, und Cvent trägt kein Risiko bzw. keine Haftung diesbezüglich. „Personenbezogene Daten mit hohem Risiko“ sind definiert als a) die rassische oder ethnische Herkunft der betroffenen Person; b) ihre politischen Meinungen; c) ihre religiösen Überzeugungen oder sonstigen Überzeugungen ähnlicher Art; d) ob sie Mitglied einer Gewerkschaft ist; e) ihre körperliche oder geistige Gesundheit oder ihr Zustand (mit Ausnahme von Lebensmittelallergien oder medizinischen Kontaktinformationen), genetische oder biometrische Daten; f) ihr Sexualleben oder ihre sexuelle Orientierung; g) die Kommission oder die angebliche Provision, die sie von sich aus einer Straftat ausübt; h) Verfahren wegen einer von ihm begangenen oder angeblich begangenen Straftat, der Verfügung über ein solches Verfahren oder der Verurteilung durch ein Gericht in einem solchen Verfahren; i)  nationale, sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Identifikationsnummer oder eine andere von der Regierung ausgegebene Identifikationsnummer, Geburtsdatum und/oder Geschlecht (es sei denn, sie werden in verschlüsselten Feldern gespeichert, die von Cvent zur Speicherung dieser Daten bereitgestellt werden); und j) Finanzkontodaten (mit Ausnahme von Informationen über Zahlungskarten, die sicher über das Online-Zahlungsmodul von Cvent eingegeben werden).

  1. Gesetze und Streitigkeiten 

14.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales und unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte mit Sitz in London, England. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht auf dieses Abkommen anwendbar sind. Die Parteien verzichten auf ein Gerichtsverfahren. Bei Kontroversen, Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus diesem Vertrag oder den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ergeben oder sich auf sie beziehen, muss jede Vertragspartei vor dem nachfolgend beschriebenen Vorgehen der anderen Partei dies vorher schriftlich mitteilen und ein Treffen anfordern, um solche Kontroversen, Streitigkeiten oder Behauptungen zu diskutieren. Die Vertragsparteien vereinbaren ein Datum und einen Ort für ein solches Treffen (dies kann per Telefonkonferenz durchgeführt werden), sofern diese Sitzung spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum des Antrags stattfindet. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass eine angemessene Führungsebene an diesem Treffen teilnimmt, vorausgesetzt, dass jede Vertragspartei durch mindestens einen Angestellten vertreten wird, der auf Direktorenebene oder höher ist.  Wenn nach Abschluss dieses Treffens keine Lösung erzielt wird, vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein zweites Treffen spätestens sieben (7) Tage danach stattfinden soll, an dem mindestens ein Mitarbeiter der Vizepräsidenten-Ebene teilnimmt.

14.2 Vorbehaltlich des Vorstehenden wird jede Kontroverse oder Forderung, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung (einschließlich der Durchsetzbarkeit oder eines Verstoßes gegen sie, jeglicher Fragen hinsichtlich ihres Bestehens, der Gültigkeit oder der Kündigung) oder in Bezug auf die Dienstleistung ergibt, endgültig durch den Schiedsgerichtshof gemäß der UNICTRAL Arbitration Rules (Schiedsregeln, "Regeln“) gelöst. Diese Regeln werden durch Bezugnahme in diese Klausel aufgenommen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Schiedsrichter nicht befugt, in Bezug auf einen solchen Anspruch oder eine Streitigkeit einen Strafschadensersatz zu gewähren, und auch keine Partei kann einen Strafschadensersatzanspruch in Bezug auf eine Angelegenheit geltend machen, die sich aus diesem Vertrag oder der Dienstleistung in einem anderen Forum ergibt. Wird von einer Partei ein Schiedsverfahren oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet, ist die im Wesentlichen obsiegende Partei in diesem Schiedsverfahren oder in der betreffenden Klage berechtigt, die in diesem Zusammenhang anfallenden Honorare und Kosten des Anwalts von der anderen Partei zurückzufordern.. Das gesamte Schiedsverfahren wird in englischer Sprache abgehalten und spätestens neunzig (90) Tage nach Zustellung der Schiedsklage abgehandelt. Der Schiedsspruch muss in englischer Sprache erfolgen. Eine schriftliche Aufforderung zum Schiedsverfahren muss innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum erfolgen, an dem die Services, auf die sich der Anspruch bezieht, erbracht wurden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung führt zu einer vollständigen Sperrung jeglicher Ansprüche. Der Schiedsgerichtsort ist Frankfurt am Main.

14.3 Ungeachtet der Bestimmungen in diesem Dokument kann die andere Partei, wenn eine Verletzung bzw. eine drohende Verletzung einer Vertragspartei gegen eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag einen nicht wieder gutzumachenden Schaden für die andere Partei nach sich ziehen würde, für den ein monetärer Schaden kein angemessener Rechtsbehelf wäre, neben allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die einer solchen Partei nach dem Gesetz, nach Billigkeit oder auf sonstige Weise im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß zur Verfügung stehen, berechtigt sein, ein Rechtsmittel nach Billigkeitsrecht zu beantragen, einschließlich einer Unterlassungsverfügung, einer einstweiligen Verfügung, einer bestimmten Leistung sowie jegliche andere Rechtshilfe, die möglicherweise von einem zuständigen Gericht verfügbar ist, ohne die in diesem Abschnitt 14 genannten Rechtsbehelfe zu erschöpfen oder (i) eine Anleihe oder eine andere Sicherheit zu stellen oder (ii) den tatsächlichen Schaden nachweisen zu müssen, bzw. nachweisen zu müssen, dass dieser monetäre Schadensersatz keine angemessene Abhilfe leisten würde.

  1. Hinweis

Jegliche Mitteilung gemäß dieses Vertrages erfolgt schriftlich und gilt als ordnungsgemäß erteilt: (i) fünf (5) Werktage nach dem Versanddatum, wenn sie per Einschreiben oder Einschreiben in den USA versandt werden; (ii) wenn sie persönlich zugestellt oder per Express-Kurierdienst versandt werden; (iii) wenn sie per bestätigtem Fax versendet werden; oder (iv) wenn sie per E-Mail versendet werden, vorausgesetzt, dass der Empfänger den Empfang per Rück-E-Mail bestätigt. Jede Mitteilung, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit den von ihr in Betracht gezogenen Angelegenheiten erforderlich ist, erfolgt, sofern nichts anderes bestimmt ist, schriftlich in englischer Sprache.

  1. Keine Abwerbung

Soweit nicht durch geltende Gesetze verboten, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Kunde, sein Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen nicht versuchen werden, jemanden, der derzeit bei Cvent beschäftigt ist, einzustellen oder bei der Einstellung zu unterstützen, es sei denn, diese Einstellung resultiert aus einer allgemeinen Aufforderung zur Beschäftigung, die sich nicht speziell an Mitarbeiter oder Subunternehmer von Cvent richtet. Der Kunde stimmt außerdem zu, dass Cvent in einem solchen Fall ein irreparabler Schaden entstehen kann und dass Cvent Anspruch auf einen Unterlassungsanspruch haben könnte. 

  1. Höhere Gewalt  

Cvent ist nicht in Verzug oder haftet nicht anderweitig für Verspätungen oder Versagen bezüglich seiner Leistung gemäß diesen Bedingungen, wenn diese Verspätung oder dieses Versagen auf einem Grund beruht, der nicht Cvents angemessener Kontrolle unterliegt, einschließlich höherer Gewalt, krimineller Handlungen, bzw. jeglicher Handlungen des gemeinsamen Feindes, der Elemente, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände, Epidemien, Unruhen, Versagen oder Verzögerungen beim Transport sowie jegliche Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer.  Die Parteien informieren und konsultieren einander unverzüglich im Hinblick auf die oben genannten Gründe, die nach ihrem Ermessen zu einer erheblichen Verzögerung bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen führen können oder könnten.  Cvent haftet nicht für eine entschuldbare Verzögerung.

  1. Rechte Dritter

Die Parteien erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass eine Person, die nicht Cvent oder der Kunde ist (einschließlich eines Arbeitnehmers, leitenden Angestellten, Direktors, Vertreters oder einer anderen mit dem Kunden oder Cvent verbundenen dritten Partei) keine Rechte unter dieser Vereinbarung hat, eine Bestimmung oder Bedingung von dieser Vereinbarung geltend zu machen. 

  1. Exportkonformität 

Die von Cvent zur Verfügung gestellte Software und andere Technologien sowie deren Derivate können den Exportgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Gerichtsbarkeiten unterliegen. Jede Partei erklärt, dass sie nicht auf einer Denied-Party-Liste der US-Regierung aufgeführt ist. Sie dürfen den Nutzern nicht gestatten, auf Dienste oder Inhalte in einem Land mit Ausfuhrverbot in den USA (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien) zuzugreifen oder diese zu nutzen oder gegen US-amerikanische Ausfuhrgesetze oder -vorschriften zu verstoßen.

  1. Übertragung

Mit Ausnahme der Abtretung an ein verbundenes Unternehmen einer Partei (jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt die Kontrolle über eine solche Partei hat, von dieser kontrolliert wird bzw. mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht), oder im Fall einer Fusion, des Erwerbs oder Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte, an denen kein direkter Wettbewerber der anderen Partei beteiligt ist, darf keine der Parteien die im Vertrag niedergelegten Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unangemessen vorenthalten oder verzögert werden darf, übertragen oder anderweitig abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden kann Cvent die Bereitstellung von Ausrüstungen und Dienstleistungen ganz oder teilweise an seine verbundenen Unternehmen oder andere Dritte weitergeben. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger verbindlich.

  1. Einhaltung der Antikorruptionsgesetze 

21.1 Sie erklären sich damit einverstanden, dass weder Sie noch ein leitender Angestellter, Direktor, Mitarbeiter, eine Tochtergesellschaft, ein verbundenes Unternehmen, ein Agent, Vertreter oder eine andere Person, die in Ihrem Namen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Website oder dem Erhalt von Services arbeitet, gegen Anti-Korruptions- oder Bestechungsgesetze, Statuten und Bestimmungen eines Landes verstößt, einschließlich des United States Foreign Corrupt Practices Act von 1977 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "FCPA“) sowie der UK Bribery Act 2010. Sie garantieren, dass Sie keine Bestechung, Erpressung, Schmiergelder oder andere rechtswidrige oder unzulässige Mittel zur Geschäftsabwicklung verwenden.  Sie garantieren und verpflichten sich auch, dass Sie und Ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten und Vertreter die Antikorruptions- bzw. Bestechungsgesetze, Satzungen und Bestimmungen eines Landes streng einhalten, in dem es gesetzlich verboten ist, unter anderem einem verdeckten Empfänger für einen verbotenen Zweck (hierin definiert) direkt oder indirekt Geld anzubieten, zu zahlen, diese Zahlung zu versprechen, die Zahlung zu genehmigen oder einen Wertgegenstand anzubieten, zu geben, die Übergabe zu versprechen, die Übergabe zu genehmigen.

21.2 Für die Zwecke hiervon bezeichnet „Verdeckter Empfänger“ (Covered Recipient) einen ausländischen Beamten (einschließlich Angestellte von staatlichen oder kontrollierten Stellen), eine ausländische politische Partei (einschließlich eines Beamten davon), einen Beamten oder Angestellten einer internationalen öffentlichen Organisation oder einen Kandidaten für ein ausländisches politisches Amt; und „Verbotener Zweck“ bedeutet, einer Partei dabei zu helfen, ein Geschäft für oder mit einem Unternehmen zu erhalten oder zu behalten, einen unangemessenen Vorteil zu sichern, oder das Geschäft an eine Person wie folgt weiterzuleiten:

  1. a) Beeinflussung einer Handlung oder Entscheidung eines verdeckten Empfängers in der offiziellen Eigenschaft des verdeckten Empfängers;
  2. b) einen verdeckten Empfänger dazu veranlassen, Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die gegen die gesetzliche Pflicht dieses verdeckten Empfängers verstoßen;
  3. c) Sicherung eines unangemessenen Vorteils; oder
  4. d) einen verdeckten Empfänger dazu bringen, den Einfluss eines solchen verdeckten Empfängers bei einer ausländischen Regierung (oder deren Instrumentalität) zu nutzen, um eine Handlung oder Entscheidung einer solchen Regierung (oder deren Instrumentalität) zu beeinflussen oder zu beeinträchtigen, einschließlich von Einrichtungen, die sich in staatlichem Besitz befinden oder von ihr kontrolliert werden.

21.3 Sie versichern weiterhin, dass Sie keine kommerzielle Bestechung, Schmiergeldkampagnen oder andere Formen unangemessener Zahlungen an private oder öffentliche Personen vornehmen und sich damit einverstanden erklären, dass Sie keine falschen, ungenauen oder irreführenden Rechnungen oder andere Geschäftsunterlagen erstellen oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Website oder der Services einreichen.  Sie werden Cvent auf Anfrage den angemessenen Zugang zu Ihren Büchern und Unterlagen ermöglichen und/oder periodische bzw. Ad-hoc-Prüfungen durchführen, sofern Cvent dies für erforderlich hält. Sie erklären sich damit einverstanden, Cvent auf Anfrage eine schriftliche Zertifizierung vorzulegen, in der Sie bescheinigen, dass Sie die oben genannten Antikorruptionsanforderungen erfüllen.
 
22. Pressemeldungen; Kundenliste

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Cvent den Namen und das Logo Ihres Unternehmens verwendet, um Sie als Kunden von Cvent auf der Cvent-Website, in Anlegerdokumenten (unabhängig davon, ob diese bei der Securities and Exchange Commission eingereicht werden) oder als Teil einer Generalliste von Cvents Kunden zur Verwendung und zum Nachschlagen in der Unternehmens- und Marketingliteratur von Cvent zu identifizieren.  Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cvent eine Pressemitteilung herausgibt, in der Sie als Cvent-Kunde identifiziert werden, vorbehaltlich Ihrer vorherigen Zustimmung, die nicht unbillig zurückgehalten oder verzögert werden darf. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Cvent keine Pressemitteilung oder sonstige öffentliche Erklärung zum Bestehen, den Bedingungen oder Gegenstand von Vereinbarungen oder Beziehungen mit Cvent abgeben.

  1. Rechtskosten

Cvent ist berechtigt, angemessene Anwaltsgebühren zu verlangen, falls Cvent die obsiegende Partei bei einer Klage zur Durchsetzung oder Auslegung dieser Vereinbarung ist.

  1. Ganze Vereinbarung; salvatorische Klausel; Verzicht

Diese Bedingungen ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, ob mündlich oder schriftlich in Bezug auf diesen Gegenstand. Sie können nur schriftlich geändert werden, und müssen von autorisierten Vertretern jeder Partei unterzeichnet werden, außer ausschließlich im Zusammenhang mit zusätzlichen Käufen im Rahmen eines aktiven Bestellformulars, die per E-Mail abgewickelt werden können. Zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen, die in einer Bestellung, einem Angebot oder einem anderen Dokument des Kunden enthalten sind, gelten als von Cvent abgelehnt, ohne dass es einer weiteren Mitteilung von Widerspruch bedarf, selbst wenn dieses Dokument von Cvent anerkannt oder akzeptiert wird, und unabhängig von einer entgegengesetzten Bestimmung darin, und hat für Cvent keine Wirkung und wirkt in keiner Weise bindend für Cvent. Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten als trennbar, und die Nichtdurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen. Das Versäumnis von Cvent, Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel gemäß diesen Bedingungen auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht darauf. Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung ursprünglich in englischer Sprache ausgearbeitet wurde und dass Verhandlungen darüber in englischer Sprache durchgeführt und mit identischer Bedeutung in die deutsche Sprache übersetzt wurden. Bei Konflikten, Unklarheiten, Hinzufügungen oder Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version und der deutschen Version hat die englische Version der Vereinbarung Vorrang vor der deutschen Version.