Letzte Aktualisierung:Dienstag, 4. April 2019

WICHTIGER HINWEIS:BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH.Dieses Dokument (diese „Nutzungsbedingungen“ oder „Bedingungen“) beschreibt die Bedingungen, unter denen die Cvent Deutschland GmbH oder eine der hundertprozentigen Tochtergesellschaften von Cvent, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Lanyon Solutions, Inc. (einzeln und gemeinsam „Cvent“) jeder natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden „Kunde“) Zugriff auf verschiedene Software-as-a-Service-Lösungen über die Cvent-Website und die mobilen Geräte-Anwendungen mit der Cvent-Marke (die „Website“) für die noch keine Service-spezifischen Bedingungen unter http://www.cvent.com/de/product-terms-of-use.shtml vorhanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Passkey, Lead Scoring, Abstract Management und Social Wall (jeweils ein „Service“) anbietet.Der Passkey-Service unterliegt auch den ergänzenden Bestimmungen zu den Bedingungen in Anlage A und B, die jeweils beigefügt sind und einen Teil davon bilden. Durch den Zugriff auf die Website oder auf Inhalte, die auf der Website gefunden werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die unten aufgeführten Bedingungen einhalten, einschließlich der Richtlinien und Leitlinien (mit den angegebenen URLs), die mit diesen Bedingungen verbunden sind.Wenn Sie diese Bedingungen nicht verstehen oder ihnen nicht zustimmen, verwenden Sie die Website oder die Services (wie nachstehend definiert) nicht.

Sie dürfen nicht auf die Website oder die Services zugreifen, wenn Sie ein direkter Mitbewerber von Cvent sind, es sei denn, Sie haben zuvor die schriftliche Zustimmung von Cvent erhalten.

1. Bestellformulare

1.1    Diese Bedingungen werden durch Bezugnahme in jedes Bestellformular, Angebot, Arbeitsblatt, Online-Formular oder anderes Bestelldokument auf einem beliebigen Medium, das die Bedingungen dieser Vereinbarung durch Verweis enthält (jeweils ein „Bestellformular“) übernommen, die von dem Unternehmen oder der als „Kunde“ bezeichneten Person und Cvent ausgeführt werden und gemäß derer Cvent sich damit einverstanden erklärt, den Service zu lizenzieren und dem Kunden bereitzustellen, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden - während der Laufzeit und gegen die darin angegebenen Gebühren.

1.2    TDiese Bedingungen und das Bestellformular bilden eine verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Cvent, die ab dem Datum der gegenseitigen Ausführung des Bestellformulars durch Cvent und den Kunden gilt (diese „Vereinbarung“).Cvent kann diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, sobald die geänderten Bedingungen auf der Domain oder den Subdomains vonhttp://www.cvent.com veröffentlicht werden, wo die vorherige Version der Bedingungen veröffentlicht wurde oder indem wir diese Änderungen über eine schriftliche Kontaktmethode mitteilen, die wir mit Ihnen festgelegt haben.

1.3    Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen in einem Bestellformular und diesen Nutzungsbedingungen gelten die Bestimmungen des Bestellformulars (vorausgesetzt jedoch, dass die Tatsache, dass eine Bestimmung in einem Bestellformular, jedoch nicht in diesen Nutzungsbedingungen oder in diesen Nutzungsbedingungen, aber nicht im anwendbaren Bestellformular enthalten ist, nicht als Konflikt im Sinne dieses Satzes betrachtet wird).

2. Preis und Zahlung

2.1   Der Kunde verpflichtet sich, alle Gebühren und sonstigen Gebühren gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen.Alle Gebühren sind netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum fällig.Wenn ein Kunde die Gebühren oder andere Gebühren nicht bei Fälligkeit zahlt, wird eine Finanzierungsgebühr in Höhe von zwei Prozent (2 %) pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig war, und der an dem Tag endet, an dem die Zahlung geleistet wurde, festgesetzt.Die Zahlung erfolgt per Scheck, sofern auf dem Bestellformular des Kunden nichts anderes angegeben ist.Soweit dies nicht durch geltende Gesetze verboten ist, zahlt Cvent, falls der Kunde fällige Gebühren per Kredit- oder Debitkarte bezahlt, einen Zuschlag von drei Prozent (3 %) des Gesamtbetrags, und der Kunde stimmt der Belastung dieser Gebühr auf einer vom Kunden bereitgestellten Kredit- oder Debitkarte zu.Wenn sich die Bestellformularlaufzeit über drei Jahre erstreckt, wird der jährliche Betrag dem Kunden dreimal in Rechnung gestellt.

2.2    Wenn der Kunde die vertraglich vereinbarte Serviceleistung während der Laufzeit dieser Vereinbarung überschreitet, wird dem Kunden die in seinem Bestellformular angegebene Leistung in Rechnung gestellt, oder, falls nicht anders angegeben, die aktuell gültigen Tarife für die Mehrnutzung.Wenn in dem Bestellformular keine Beschränkungen für die Nutzung der Dienste explizit angegeben sind, gelten die Beschränkungen, die für das Produkt zuvor in diesem Dokument festgelegt wurden.

2.3    Der Kunde ist für alle Steuern, Gebühren oder Abgaben verantwortlich, einschließlich, ohne Einschränkung, Umsatz, Nutzung, Wertschöpfung, Lizenzgebühren oder Quellensteuern, die von einer bundesstaatlichen, staatlichen Landesregierungs-, einer lokalen oder einer anderen staatlichen Stelle auf die im Rahmen dieser Vereinbarung angebotenen Dienstleistungen erhoben werden, ausgeschlossen von Steuern auf das Nettoeinkommen von Cvent.

2.4     Cvent behält sich das Recht vor, die zu zahlenden wiederkehrenden Gebühren jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechzig (60) Tagen schriftlich zu erhöhen, sofern diese Erhöhung nicht höher ist als die im jeweiligen Bestellformular definierte jährliche Preisobergrenze.

3. Laufzeit

3.1    Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist auf dem Bestellformular oben angegeben.Wenn die Laufzeit mehrere Jahre umfasst und das Bestellformular jährliche Gebühren festlegt, sind die Gebühren in jedem Jahr des Bestellformulars zu zahlen („Vertragsjahr“) oder wie anders angegeben.

3.2    Wenn das Bestellformular eine automatische Verlängerung vorsieht, verlängert sich das Bestellformular am Ende seiner Laufzeit (und nicht pro Jahr) um eine weitere Laufzeit, die der im Bestellformular angegebenen Dauer entspricht, es sei denn, eine der Parteien gibt eine fristgerechte Kündigung gemäß den Bestimmungen im anwendbaren Bestellformular ab.Wenn das Bestellformular jährlich eine bestimmte Anzahl von abrechenbaren Instanzen angibt, gilt diese Einschränkung für jedes Jahr der Laufzeit, sofern nichts anderes angegeben ist.

3.3   Sofern nicht anders im Bestellformular angegeben, gilt: Wenn der Kunde die Dienste über die Laufzeit hinaus nutzt, verlängert sich das Bestellformular um eine weitere Laufzeit zu den dann gültigen Preisen.

4. Beendigung

4.1   EJede Partei kann ein Bestellformular kündigen, wenn (i) die andere Partei eine wesentliche Bestimmung oder Bedingung verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt - außer bei Verletzung von Abschnitt 3, für den eine Wiedergutmachungszeit von zehn (10) Tagen gilt, oder wenn (ii) die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Liquidation oder Zwangsverwaltung wird.

4.2   Im Falle der Nichtzahlung durch den Kunden kann Cvent alle fälligen Beträge vorzeitig fällig stellen und im Rahmen dieser Vereinbarung, ohne Benachrichtigung oder Aufforderung, zur sofortigen Zahlung für fällig erklären.Alle im Rahmen dieser Vereinbarung vorzeitig fällig gestellten Zahlungen werden mit einem Abzinsungssatz von 5 % p. a. vom Verzugstag auf ihren Barwert abgezinst.Wenn der Kunde diese Gebühren nicht bei Fälligkeit bezahlt, (ii) haftet der Kunde auch für alle Gebühren, die während der Laufzeit des Bestellformulars fällig sind, und für alle zusätzlichen Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und aufgelaufener Zinsen), die Cvent bei der Erhebung derartiger überfälliger Gebühren entstehen können.

4.3    Im Falle der Nichtzahlung durch den Kunden behält sich Cvent das Recht vor, den Zugang zu den Services nach fünf (5) Geschäftstagen schriftlich zu beschränken.Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Beschränkungen die im Rahmen ihres Bestellformulars fälligen Beträge nicht verändern.

5. Bezugsrecht; Eigentumsrechte

5.1Subscription Right. Bezugsrecht.Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung und während der Laufzeit des entsprechenden Bestellformulars, gewährt Cvent dem Kunden während des Testzeitraums ein weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufbares Abonnementrecht für den Zugriff auf das Cvent-System und dessen Nutzung, das gelegentlich aktualisiert wird.Der Kunde darf das Cvent-System nur zum Zwecke seiner internen Geschäftsvorgänge oder der an ihn ausgelagerten Geschäftsvorgänge seiner Kunden verwenden.Der Kunde darf das Cvent-System nicht als Teil eines kommerziellen Time-Sharing- oder Service-Office-Betriebs oder in einer anderen Wiederverkaufskapazität nutzen.Mit Ausnahme des vorgenannten Bezugsrechts werden dem Kunden hierin keine anderen Rechte am Cvent System eingeräumt, und das Cvent System ist und bleibt das alleinige und ausschließliche Eigentum von Cvent und seinen Lizenzgebern, unabhängig davon, ob das Cvent System separat oder in andere Produkte, Services oder Leistungen eingebunden ist.

5.2  Proprietary Rights.  Eigentumsrechte.Sie erkennen an, dass Cvent oder seine Lizenzgeber alle Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Patent- und sonstigen Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an den Services sowie jegliche oder alle Änderungen an den Services, zugehörigen Dokumentationen und Marketingmaterialien behalten, unabhängig davon: (a) ob solche Mitteilungen über geistiges Eigentum auf den Materialien erscheinen oder (b) ob solche Mitteilungen bei staatlichen Behörden eingereicht wurden.Nichts in dieser Vereinbarung wird direkt oder indirekt so ausgelegt, dass Ihnen jegliches Recht auf Eigentum, Eigentum oder Interesse an den Services oder damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten übertragen oder gewährt wird. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie keine proprietären oder vertraulichen Informationen von Cvent, die Sie über die Services erhalten oder auf die Sie möglicherweise auf der Website zugreifen können, an Dritte weitergeben dürfen und dass Sie diese Informationen nicht für den Wettbewerb mit Cvent oder zum Reverse Engineering unserer Produktangebote nutzen.Der Zugang zu der Website bzw. den Services ist weder Wettbewerbern noch zukünftigen Wettbewerbern gestattet, und ein solcher Zugriff durch Dritte ist nicht erlaubt.Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie keine Informationen auf unserer Website bzw. Informationen, die Sie über die Services erhalten, für konkurrierende kommerzielle Zwecke kopieren, aufzeichnen, veröffentlichen, kompilieren, neu veröffentlichen, verwenden oder weiterverkaufen.Außerdem erklären Sie sich damit einverstanden, alle angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten zu zahlen, die durch die Durchsetzung dieser Bestimmungen entstehen.Sie verstehen und stimmen zu, dass Daten, Inhalte, Materialien oder Software Dritter („Inhalte von Dritten“), die auf der Cvent-Website veröffentlicht oder anderweitig über die Services zur Verfügung gestellt werden, möglicherweise Lizenzen von Dritten unterliegen. Diese können jederzeit von dem jeweiligen Drittlizenzgeber geändert oder widerrufen werden. Sofern im Cvent System keine wesentliche Einschränkung der Funktionalität vorliegt, stellt das Entfernen oder Ändern von Inhalten Dritter keinen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder ein Bestellformular dar.

6. Verantwortlichkeiten der Parteien

6.1 Der Kunde ist für jegliche Nutzung der Services verantwortlich, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Daten, Einreichungen, Materialien und Inhalte (einschließlich der Angemessenheit und Genauigkeit davon), die von ihm oder seinen Mitarbeitern, Vertretern oder Autoren zu den Services hochgeladen oder an diese übertragen werden.Obwohl Cvent redundante Server verwaltet, ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, die in Verbindung mit den Services verwendet werden.

6.2 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass alle Daten, Einreichungen, Materialien und Inhalte („Kundendaten“), die er zur Verwendung mit den Services bereitstellt, dem Kunden gehören, bzw. der Kunde das Recht hat, diese Kundendaten Cvent zur Verwendung mit den Services zur Verfügung zu stellen.Der Kunde sichert auch zu und garantiert, dass jegliche Nutzung oder Übertragung von Kundendaten das geistige Eigentum, die Datenschutz- oder Publizitätsrechte Dritter nicht verletzt bzw. gegen diese nicht verstößt, und der Kunde wird Cvent bezüglich aller Ansprüche, Schadensersatz, Haftungen, Geldbußen, Kosten und Auslagen einschließlich angemessener Rechtskosten, die Cvent entstehen oder die von Cvent vereinbart wurden, um durch Vergleich oder Kompromiss bezahlt zu werden, die sich aus Ansprüchen Dritter aufgrund eines Verstoßes gegen die vorstehenden Zusicherungen und Garantien oder eines Verstoßes gegen geltendes Recht durch den Kunden ergeben, freistellen, schadlos halten und verteidigen.Der Kunde ist nicht berechtigt, eine solche gegen Cvent geltende Forderung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Cvent zu begleichen oder zu einer Übereinkunft diesbezüglich zu gelangen.

6.3 Cvent bietet optional konfigurierbare Integrationen mit verschiedenen externen Anwendungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Salesforce und Webex.Cvent übernimmt keine Verantwortung für Fehlkonfigurationen, Datenkorruption oder Datenverluste in externen Anwendungen, die sich aus der Verwendung solcher Integrationen ergeben.

6.4  Cvent weist dem Kunden eine oder mehrere Benutzer-IDs und Passwörter zu, mit denen er auf die Services zugreifen kann.Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen, um sich gegen Diebstahl, Verlust oder betrügerische Verwendung solcher IDs und Passwörter zu schützen, und der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Verluste, die durch die Verwendung dieser IDs und Passwörter durch eine andere Partei mit oder ohne Wissen des Kunden entstehen.Der Kunde stimmt zu, dass er die Services nur für rechtmäßige Zwecke und in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen verwenden wird.Der Kunde darf die Services nicht zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren oder das Reverse-Engineering, die Demontage oder die Dekompilierung der Services verursachen oder zulassen.Cvent und der Kunde befolgen jeweils die geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich der geltenden Gesetze zu Sicherheitsverletzungen, sofern Cvent nicht für die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften, die für den Kunden oder die Branche des Kunden gelten, verantwortlich ist und die nicht allgemein für IT-Servicedienstleister gelten.

6.5 Der Kunde erklärt und garantiert, dass er, seine verbundenen Unternehmen und seine Angestellten, Agenten, Vertreter und alle Entitäten oder Personen, die über den Kunden effektiv Kontrolle haben, keinem Land unterliegen oder in einem Land ansässig sind, das durch das US-Außenministerium und/oder OFAC mit Wirtschafts- oder Handelssanktionen belegt wird oder als „speziell designierter Staatsangehöriger“, „speziell designierter globaler Terrorist“, „geblockte Person“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung unter der OFAC-Sanktionsregelung aufgeführt ist.Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung, und Cvent kann die Vereinbarung des Kunden sofort beenden.

7. Vertraulichkeit

7.1 Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnen „vertrauliche Informationen“ jegliche Informationen, unabhängig von ihrer Form, die Eigentum einer Partei sind oder vertraulich behandelt werden, einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher Kundendaten, Informationen, technischer Daten oder Know-how in Bezug auf Entdeckungen, Ideen, Erfindungen, Software, Designs, Spezifikationen, Prozesse, Systeme, Diagramme, Forschung, Entwicklung, Geschäftspläne, Strategien oder Möglichkeiten sowie Informationen in Bezug auf Finanzen, Kosten, Preise, Anbieter, Verkäufer, Kunden und Mitarbeiter, die von einer der Parteien oder in ihrem Namen direkt oder indirekt, mündlich, visuell oder schriftlich gegenüber der anderen Partei oder einem ihrer Mitarbeiter oder Vertreter offengelegt werden.Die Bedingungen jeder Bestellung von Cvent-Produkten oder -Services gelten als vertrauliche Informationen von Cvent und dem Kunden.

7.2 Jede Partei hat die Vertraulichkeit aller Informationen und Daten der anderen und ihrer verbundenen Unternehmen und, im Fall des Kunden, seiner Kunden zu wahren, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die vernünftigerweise als vertraulich betrachtet werden sollten und die sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erfasst, entgegennimmt oder verarbeitet und darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder direkt noch indirekt solche vertraulichen Informationen kopieren, veröffentlichen, offenlegen, weitergeben oder deren Zugriff gestatten.

7.3 Beide Parteien dürfen vertrauliche Informationen verwenden und kopieren, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind, und zu keinem anderen Zweck, außer dass Cvent die vertraulichen Informationen des Kunden zu anderen Zwecken als der Erbringung der Dienstleistung nur in aggregierter, anonymisierter Form verwenden darf, sodass der Kunde nicht identifiziert wird.

7.4 Beide Parteien können solche vertraulichen Informationen an ihre Angestellten weitergeben, und der Kunde kann seine verbundenen Unternehmen auf der Grundlage von „Wissensbedarf“ offenlegen, sofern beide Parteien sicherstellen, dass diese Angestellten oder verbundenen Unternehmen Geheimhaltungspflichten mit ähnlichen Auswirkungen wie diesem Abschnitt unterliegen.Cvent kann auch vertrauliche Informationen des Kunden gegenüber seinen Unterauftragnehmern, die die Dienstleistung ganz oder teilweise bereitstellen, auf der Grundlage von Wissensbedarf offenlegen.

7.5  Die Einschränkungen in diesem Abschnitt „Vertraulichkeit“ gelten nicht für Informationen, die:

  1.  zum Zeitpunkt der Offenlegung oder danach allgemein der Öffentlichkeit oder einem Dritten zugänglich und bekannt sind (außer als Folge einer nicht autorisierten Offenlegung - direkt oder indirekt von der nicht offenlegenden Partei),
  2. der nicht offenlegenden Partei nicht vertraulich aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei zur Verfügung standen oder stehen,
  3. von der nicht offenlegenden Partei unabhängig erworben oder entwickelt wurden, ohne eine der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu verletzen.

7.6  Der Empfänger kann vertrauliche Informationen gemäß den Anforderungen einer Regierungsbehörde oder eines Rechtsakts offenlegen, vorausgesetzt, er gibt dem Offenlegenden einen angemessenen Vorlauf, um dieses Offenlegungserfordernis zu bestreiten - es sei denn, es wird ihm durch die Regierungsbehörde oder kraft Gesetzes untersagt, einen solchen Hinweis abzugeben.

7.7  Die in diesem Abschnitt dargelegten Verpflichtungen von Cvent gelten nicht für Vorschläge und Rückmeldungen zur Verbesserung, Korrektur oder Änderung von Produkten oder Services, die vom Kunden in Verbindung mit einem gegenwärtigen oder zukünftigen Cvent-Produkt oder einer Dienstleistung bereitgestellt werden, und folglich sind weder Cvent noch alle Kunden oder Geschäftspartner von Cvent gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Verwendung oder Offenlegung solcher Informationen verpflichtet oder haftbar.

7.8 Die Parteien erkennen hiermit an und erklären sich damit einverstanden, dass eine bestehende, von den Parteien eingegangene Geheimhaltungsvereinbarung hiermit durch die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen ersetzt wird.

8. Eigentum und Verwendung von Daten

8.1  Der Kunde gewährt Cvent ein begrenztes, nicht ausschließliches Recht zur Verwendung der Kundendaten (einschließlich Urheberrechten, Warenzeichen, Patenten, Veröffentlichungen oder anderen Rechten) und zur Offenlegung der Kundendaten gegenüber Drittanbietern von Services, damit Cvent die Services ausführen kann.Der Kunde erteilt Cvent außerdem die Erlaubnis, die auf der Website veröffentlichten Kundenbilder zu Werbezwecken und zur Werbung für Cvent zu verwenden, einschließlich Marketing, Schulungen oder Investitionsmaterialien.Der Kunde behält alle und jegliche Rechte, die er an Kundendaten besitzt, die vom Kunden über das Cvent System an Cvent übermittelt oder von Cvent im Auftrag des Kunden von anderen erfasst werden.Solche Kundendaten werden von Cvent nur dann verwendet, wenn dies zur Erbringung der in diesem Vertrag vorgesehenen Dienste und in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen von Cvent (http://www.cvent.com/de/privacy-policy.shtml) und allen anwendbaren Datenschutzgesetzen und -bestimmungen erforderlich ist (einschließlich der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)) (gemeinsam „Datenschutzrichtlinie und Regeln“).Der Kunde und Cvent befolgen die Datenschutzrichtlinien und -regeln in allen wesentlichen Punkten und leisten die Hilfe und Zusammenarbeit, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind bzw. angefragt werden, um diese einzuhalten.Ohne die Einwilligung des Kunden gibt Cvent keine auf der Website erfassten personenbezogenen Daten an Dritte weiter (sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aufgrund einer behördlichen Aufforderung oder zur Erbringung der Services an den Kunden).Cvent kann Offline-Kopien von Kundendaten auf Archivierungsmedien für einen angemessenen Zeitraum nach Ablauf oder Beendigung eines Bestellformulars zu Archivierungszwecken aufbewahren.Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle gesetzlich erforderlichen Einwilligungen zur Verarbeitung persönlicher Daten oder zur Verarbeitung und Weitergabe von Daten unter Einhaltung anderer gesetzlich zulässiger Bedingungen für die Verarbeitung persönlicher Daten einzuholen.Soweit Cvent persönliche Daten von Betroffenen, die sich im EWR oder in der Schweiz befinden, im Auftrag eines Kunden oder eines mit einem Kunden verbundenen Kunden verarbeitet oder Cvent anderweitig den Datenschutzgesetzen der EU unterliegt, werden die Parteien die Bestimmungen des Datenschutznachtrags (https://www.cvent.com/dpa) einhalten.

8.2  SVorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass Cvent alle in die Services eingegebenen oder von ihnen erfassten Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, die sich auf die Service-Nutzung und Kundendaten beziehen, auf historischer, aggregierter und anonymer Basis (gemeinsam) verwenden kann (gemeinsam als „Aggregatdaten“ bezeichnet), in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und der Datenschutzrichtlinie von Cvent zur Erbringung der Dienste und zu kommerziellen Zwecken, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Verteilung und Bereitstellung der erfassten Daten an andere Kunden von Cvent sowie für die Vorbereitung und den Vertrieb von Benchmarking- Forschungs- und/oder analytischen Materialien.Aggregatdaten identifizieren den Kunden nicht als Quelle für bestimmte Daten, Muster oder Erkenntnisse und enthalten keine personenbezogenen Daten einzelner Benutzer des Services.Cvent unterhält geeignete Sicherheitsmaßnahmen für alle erfassten Daten gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.Cvent ist der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an diesen Aggregatdaten. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen steht es Cvent frei, die Aggregatdaten für sein Unternehmen weltweit und unentgeltlich zu nutzen und offenzulegen - dazu gehören unter anderem die Bekanntmachung der Nutzung der Dienste, die Bereitstellung von Informationen zu allgemeinen Branchentrends und die Bereitstellung von Benchmarking-Daten für Cvent-Kunden.

8.3 Auf schriftliche Anfrage des Kunden, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Ablaufs oder der Kündigung dieser Vereinbarung gestellt wird, wird Cvent, sofern der Kunde nicht gegen seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung verstößt, und nach Zahlung der anwendbaren Gebühren durch den Kunden, dem Kunden eine Datei mit Kundendaten in ihrem dann aktuellen Format zum Herunterladen bereitstellen.

8.4 Nach dieser Frist von 30 Tagen ist Cvent nicht verpflichtet, Kundendaten zu speichern oder bereitzustellen, und löscht danach, sofern nicht gesetzlich verboten, alle Kundendaten, die in ihren Produktionssystemen verwaltet werden, vorausgesetzt, dass Cvent archivierte Kopien von Kundendaten auf Offline-Sicherungsmedien für einen angemessenen Zeitraum speichern kann, der zwei (2) Jahre nach Ablauf oder Beendigung eines Bestellformulars nicht überschreiten darf.

9.  Kein „Spamming“, illegales Verhalten oder andere verbotene Verwendungen

9.1 Der Kunde wird die Dienste nicht auf eine Art und Weise nutzen, die über sein Bezugsrecht gemäß Abschnitt 5 (Bezugsrecht; Eigentumsrechte) dieser Bedingungen hinausgeht oder gegen seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 6 (Verantwortlichkeiten der Parteien) dieser Nutzungsbedingungen oder in Bezug auf illegale Aktivitäten, Junk-Mail, Kettenbriefe, Schneeballsystemen, „Spam“ oder Verteilung an Personen verstößt, die nicht ausdrücklich die Erlaubnis erhalten haben, in einen solchen Prozess aufgenommen zu werden (alles Vorstehende wird als „Verbotene Verwendungen“ bezeichnet).

9.2  Wenn der Kunde unsere Services für verbotene Zwecke nutzt, können wir seinen Zugang zu den Services sofort einstellen oder beenden.Cvent behält sich das Recht vor, seine Ergebnisse in Bezug auf Spam und zugehörige Analysen und Entscheidungen zu stützen, unter anderem auf eingegangene Beschwerden, beobachtete E-Mail-Muster, einschließlich Zustellungsraten und E-Mail-Prozentsatz der E-Mails, die als von der Cvent-Anwendung gelesen gemeldet wurden.Cvent kann auch Selbsthilfemaßnahmen ergreifen, die zur Verhinderung der fortgesetzten verbotenen Verwendung erforderlich sind, einschließlich Löschen der Kontaktinformationen aus dem Adressbuch des Kunden für Personen, die Beschwerden bei Cvent oder dem Web-Hosting-Unternehmen von Cvent einreichen.Der Kunde ist weiterhin für die vollständige Bezahlung seines Bestellformulars verantwortlich, auch wenn sein Zugang zu den Services wegen Spam oder andere verbotenen Verwendungen eingestellt wird.

9.3 Alle von Cvent gesendeten E-Mail-Nachrichten, einschließlich Einladungen, Erinnerungen und Bestätigungen, müssen einen Link zum Abbestellen enthalten, über den sich Abonnenten aus den E-Mail-Nachrichten des Kunden herausnehmen können.Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Kunde den Opt-Out-Link in den vorstehenden E-Mails nicht ausblenden, deaktivieren oder entfernen wird.Der Kunde wird Abbestellungsanforderungen, die er direkt erhält, aktiv so bald wie möglich und spätestens zehn (10) Tage nach der Übermittlung verwalten und bearbeiten, und seine E-Mail-Listen und Adressbücher aktualisieren, um die Abbestellungsanforderungen zu berücksichtigen.

9.4  Über die Services gesendete Nachrichten des Kunden müssen eindeutig und deutlich erkennbare Hinweise enthalten, dass es sich bei der Nachricht um eine Werbung oder eine Aufforderung handelt und der Empfänger den Erhalt weiterer kommerzieller E-Mails von dem Kunden ablehnen kann.Sie muss außerdem die Identität des Kunden als Absender und eine gültige Postanschrift enthalten und in allen anderen Punkten geltendes Recht einhalten.Der Kunde wird keine kommerziellen E-Mail-Nachrichten mit Domains per Proxy oder einem gleichwertigen Service zur Verschleierung der Inhaberidentität versenden.

10. Änderungen und Umgebung

10.1  Änderungen.Der Zugriff ist auf die Version des Services in der Produktionsumgebung von Cvent beschränkt.Cvent kann den Service von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen aktualisieren, und behält sich das Recht vor, im Falle von Produktverfügbarkeit, Veralterung oder Änderungen der Software-Anforderungen funktional gleichwertige Funktionen hinzuzufügen und/oder zu ersetzen.

10.2    Umgebung.Cvent ermöglicht dem Kunden online den Zugriff auf und die Nutzung des Services über das Internet mithilfe eines vom Anbieter bereitgestellten Browsers.Die Software wird auf einem Server gehostet, der von Cvent oder einem von ihm benannten Drittanbieter oder Rechenzentrum verwaltet wird.Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, auf seine Kosten alle für den Zugang zur Software erforderlichen Geräte zu beschaffen und zu warten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Internetzugang, und ausreichende Bandbreite

11. Service-Interoperabilität mit Drittanbietern/h2>

11.1  Die hier angebotenen Services können Funktionen enthalten, die für die Interaktion mit Diensten und/oder Anwendungen von Drittanbietern ausgelegt sind.Um solche Funktionen nutzen zu können, muss der Kunde möglicherweise Zugang zu solchen Diensten und/oder Anwendungen von Drittanbietern erhalten und Cvent Zugriff auf solche Drittanbieterkonten gewähren.Wenn ein solcher Drittanbieter den Service oder die Anwendung nicht mehr zu angemessenen Bedingungen für die Interaktion mit den entsprechenden Cvent-Service-Funktionen zur Verfügung stellt, kann Cvent die Bereitstellung dieser Service-Funktionen einstellen, ohne dass der Kunde eine Erstattung, Gutschrift oder sonstige Entschädigung erhält.

11.2   Wenn der Kunde einen Dienst oder eine Anwendung eines Drittanbieters zur Verwendung mit dem Cvent-Dienst installiert oder aktiviert, erteilt der Kunde Cvent die Berechtigung, dem Drittanbieter den Zugriff auf die Daten des Kunden zu gestatten, die für die Interaktion des Dienstes oder der Anwendung dieses Drittanbieters mit dem Service erforderlich sind, der hierunter zur Verfügung gestellt wird.Cvent ist nicht verantwortlich für die Offenlegung, Änderung oder Löschung der Kundendaten, die sich aus dem Zugriff des Drittanbieter-Dienstanbieters oder der Nutzung des Drittanbieter-Services oder der Drittanbieteranwendung ergeben.

12. Professionelle Services

12.1 Cvent führt die gemeinsam vereinbarten professionellen Services für Kunden in einem oder mehreren Bestellformularen aus, wie es die Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbaren können.Für die Zwecke dieser Bedingungen gilt: „Professionelle Serviceleistungen“ bezeichnen Datenkonvertierung, Datenzuordnung, Implementierung, Standortplanung, Konfiguration, Integration und Bereitstellung von Service, Schulungen, Projektmanagement und andere Beratungsdienste.Jede Partei kann einen Änderungsauftrag vorschlagen, um die im Bestellformular bestellten professionellen Services zu ergänzen, zu reduzieren oder zu ändern.In jedem Änderungsauftrag sind die Änderung(en) der professionellen Services oder Leistungen sowie die Auswirkungen auf die Leistungszeit und die an Cvent geschuldeten Gebühren aufgrund der Änderung anzugeben.Nach der Ausführung durch beide Parteien wird ein Änderungsauftrag Bestandteil des Bestellformulars.

12.2 Eigentum und eingeschränktes Recht.Alle Rechte an geistigem Eigentum an den Ergebnissen der professionellen Services, einschließlich (ohne Einschränkung) aller Leistungen, Inhalte, Dokumentation, Schulungsunterlagen, Modifikationen und aller hierin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte (zusammen die „Leistungen“) liegen ausschließlich und absolut bei Cvent oder seinen Lizenzgebern.Cvent gewährt dem Kunden vorbehaltlich der pünktlichen Zahlung der anwendbaren Kosten und Gebühren und den in Abschnitt 5 festgelegten Beschränkungen, ein persönliches nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die professionellen Services/Leistungen während der Laufzeit ausschließlich in Verbindung mit der Nutzung der Services zu verwenden.

13. Garantien

DIE SERVICES WERDEN „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, UND CVENT SCHLIESST JEDE GARANTIE AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER BESCHREIBUNG, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.CVENT GEWÄHRLEISTET ODER GARANTIERT NICHT, DASS DIE SERVICES STÖRUNGSFREI ODER FEHLERFREI SIND, ABER UNTERNIMMT ALLE KOMMERZIELL ANGEMESSENEN BEMÜHUNGEN, UM DIES SICHERZUSTELLEN UND UM SICHERZUSTELLEN, DASS DEFEKTE KORRIGIERT WERDEN BZW. DASS DIE SERVICES FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN SIND.DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS DIE NUTZUNG ODER VERBINDUNG ZUM INTERNET NICHT AUTORISIERTEN DRITTEN DIE GELEGENHEIT BIETET, SICHERHEITSVORKEHRUNGEN ZU UMGEHEN UND ILLEGAL ZUGRIFF AUF DIE SERVICES UND DEN KUNDENDATEN ZU ERHALTEN.DEMENTSPRECHEND KANN CVENT NICHT DATENSCHUTZ, SICHERHEIT ODER AUTHENTIZITÄT FÜR INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN, DIE AUF DIESE WEISE ÜBERTRAGEN WURDEN BZW. IN EINEM SYSTEM GESPEICHERT SIND, DAS MIT DEM INTERNET VERBUNDEN IST.UM DIE KUNDENDATEN ZU SCHÜTZEN, KANN CVENT DIE NUTZUNG DER SERVICES DURCH DEN KUNDEN SOFORT UND OHNE VORANKÜNDIGUNG BIS ZU EINER UNTERSUCHUNG AUSSETZEN, WENN EINE VERLETZUNG DER SICHERHEIT VERMUTET WIRD.DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS DIE VERFÜGBARKEIT DER SERVICES EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERSTEHT, DIE BEI DER VERWENDUNG DES INTERNETS UND VON ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION INHÄRENT SIND.CVENT IST NICHT VERANTWORTLICH BZW. GILT NICHT ALS SÄUMIG FÜR LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS DIESEN PROBLEMEN ENTSTEHEN, BZW. FÜR NICHT-VERFÜGBARKEIT IN BEZUG AUF ANWENDUNGEN DES KUNDEN, KUNDENDATEN ODER GERÄTE DES KUNDEN ODER HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN DES KUNDEN.

14. Schadloshaltung

und entschädigt den Kunden für jeglichen Schadenersatz, der ihm letztlich von einem zuständigen Gericht auferlegt wurde oder in einer von Cvent unterzeichneten schriftlichen Vergleichsvereinbarung vereinbart wurde, der sich aus dieser Forderung ergibt.Wenn die Nutzung des Dienstes durch den Kunden gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung vorgeschrieben ist oder Cvent feststellt, dass eine solche Nutzung vorgeschrieben werden kann, kann Cvent nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) dem Kunden eine Lizenz für die weitere Nutzung des Services beschaffen, in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung; (ii) die angeblich verletzenden Services ersetzen oder modifizieren, um die Verletzung zu vermeiden; oder (iii) das Bezugsrecht und den Zugang zu den entsprechenden Services kündigen und etwaige vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren zum Zeitpunkt der Kündigung zurückerstatten.Ungeachtet der in diesem Absatz genannten Freistellungsverpflichtungen oder in Bezug auf etwas anderes Gegenteiliges zu dieser Vereinbarung, besteht für Cvent keine Verteidigungs- oder Freistellungsverpflichtung oder sonstige Haftung für Ansprüche aus (i) der Nutzung der Services, die nicht dieser Vereinbarung entspricht; (ii) Änderung der Services durch den Kunden oder einen Dritten; (iii) die Kombination der Services mit jeglichen Materialien, die vom Kunden oder Dritten beigesteuert werden, falls die Services ohne eine solche Kombination nicht direkt eine Verletzung darstellen würden; (iv) Produkte, Dienstleistungen, Hardware, Software oder andere Materialien von Drittanbietern; oder (v) jegliche Verpflichtung des Kunden, Cvent zu verteidigen oder freizustellen.

15.  Beschränkung der Haftung

15.1    Cvent übernimmt die Haftung gemäß dieser Vereinbarung.Weder Cvent noch der Kunde schließen eine Haftung für Tod oder Körperverletzung aus, die durch eigene Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit von Cvents Angestellten oder Vertretern verursacht wurde, die im Rahmen ihrer Beschäftigung oder ihrer Vertretung handeln oder in einem gesetzlich nicht zulässigen Umfang.

15.2   Die Haftung von Cvent gegenüber dem Kunden, seinen verbundenen Unternehmen, registrierten Vertretern, Abtretungsempfängern, registrierten Personen oder etwaigen Ansprüchen Dritter, für Schadensersatzansprüche oder für etwaige erzielbare Verluste, Schadensersatz oder Rechtsstreitigkeiten und Anwaltsgebühren oder Kosten, die sich aus dieser Vereinbarung, einschließlich aller Bestellformulare, ergeben, ist auf die Höhe des tatsächlichen direkten Schadens des Kunden begrenzt und darf (insgesamt für alle Ansprüche) nicht den Gesamtjahresbetrag gemäß dieser Vereinbarung überschreiten, der im jeweiligen Vertragsjahr während des dann laufenden Vertragsjahres gezahlt wurde zum Zeitpunkt des Vorfalls, aus dem die Haftung entsteht.Wenn keine Gebühr an Cvent gezahlt wird, übernimmt Cvent keine Haftung.

15.3    IN KEINEM FALL HAFTET CVENT ODER JEGLICHE PERSON ODER ENTITÄT, DIE AN DER ERSTELLUNG, HERSTELLUNG ODER VERBREITUNG VON SOFTWARE, SERVICES ODER ANDERER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHENEN MATERIALIEN VERANTWORTLICH IST, DEM KUNDEN GEGENÜBER FÜR FOLGENDES:(i) JEGLICHE SCHÄDEN, DIE DURCH UNTERLASSEN DES KUNDEN, SEINER GÄSTE, MITARBEITER, VERTRETER, PARTNER ODER KLIENTEN ENTSTHEN, SEINE/IHRE VERANTWORTUNG ZU ERFÜLLEN; (ii) JEGLICHE ANSPRÜCHE ODER ANSPRÜCHE DRITTER ODER (iii) VERLORENE GEWINNE, VERLUST DES GESCHÄFTS, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, ERSATZKOSTEN, NUTZUNGSVERLUST, VERLUST VON DATEN, VERLUST VON EINSPARUNGEN ODER ANDERER FOLGE-, SONDER-, ZUFÄLLIGER, INDIREKTER, EXEMPLARISCHER UND STRAF-SCHÄDEN JEDER ART IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERBRINGUNG, LEISTUNG ODER NUTZUNG DER HIERUNTER BEREITGESTELLTEN SERVICES - OB ALS VERTRAGSBRUCH ODER ALS UNERLAUBTE HANDLUNG, EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT, AUCH WENN CVENT ODER SEINE PARTNER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN SIND.

15.4    Diese Haftungsbeschränkungen bleiben bestehen und gelten ungeachtet des Versagens eines beschränkten oder ausschließlichen Rechtsbehelfs für einen in dieser Vereinbarung genannten Gewährleistungsbruch.

 

16. High Risk Persönliche Informationen mit hohem Risiko

16.1    Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Nutzung der Cvent-Services zur Übertragung, Verarbeitung oder Speicherung von persönlichen Informationen mit hohem Risiko (wie nachstehend definiert) für die Nutzung der Services nicht erforderlich ist und der Kunde daher allein für eine solche Nutzung der Services durch ihn oder seine Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer verantwortlich ist, und Cvent trägt kein Risiko bzw. keine Haftung diesbezüglich.

16.2    „Persönliche Informationen mit hohem Risiko“ sind wie folgt auszulegen:

b)   die Rasse oder ethnische Herkunft des Datensubjekts;

c)   seine politischen Ansichten;

d)   seine/ihre religiösen oder sonstigen Überzeugungen ähnlicher Art;

e)   seine/ihre körperliche oder geistige Gesundheit oder sein/ihr Gesundheitszustand (außer bei Nahrungsmittelallergien oder medizinischen Kontaktinformationen), genetische oder biometrische Informationen;

f)   sein/ihr Sexualleben oder seine/ihre sexuelle Orientierung;

g)    das Begehen oder angebliche Begehen einer Straftat durch ihn/sie;

h)    jegliche Verfahren wegen einer von ihm/ihr begangenen oder angeblich begangenen Straftat, die Verfügung über ein solches Verfahren oder die Verurteilung eines Gerichts in diesem Verfahren;

i)    nationale, Sozialversicherungs- oder Steuernummer oder andere von der Regierung herausgegebene ID-Nummern, Geburtsdatum und/oder Geschlecht (ausgenommen in verschlüsselten Feldern, die von Cvent für die Speicherung dieser Daten bereitgestellt werden); und

j)   Informationen zu Finanzkonten (ausgenommen Zahlungskarteninformationen, die mit dem Online-Zahlungsmodul von Cvent sicher eingegeben werden)

17. Gesetze und Streitigkeiten

17.1    Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales.Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht auf dieses Abkommen anwendbar sind.Die Parteien verzichten auf ein Gerichtsverfahren.Bei Kontroversen, Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus diesem Vertrag oder den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ergeben oder sich auf sie beziehen, muss jede Vertragspartei vor dem nachfolgend beschriebenen Vorgehen der anderen Partei dies vorher schriftlich mitteilen und ein Treffen anfordern, um solche Kontroversen, Streitigkeiten oder Behauptungen zu diskutieren.Die Vertragsparteien vereinbaren ein Datum und einen Ort für ein solches Treffen (dies kann per Telefonkonferenz durchgeführt werden), sofern diese Sitzung spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum des Antrags stattfindet.Jede Vertragspartei stellt sicher, dass eine angemessene Führungsebene an diesem Treffen teilnimmt, vorausgesetzt, dass jede Vertragspartei durch mindestens einen Angestellten vertreten wird, der auf Direktorenebene oder höher ist.Wenn nach Abschluss dieses Treffens keine Lösung erzielt wird, vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein zweites Treffen spätestens sieben (7) Tage danach stattfinden soll, an dem mindestens ein Mitarbeiter der Vizepräsidenten-Ebene teilnimmt.

17.2    Vorbehaltlich des Vorstehenden wird jede Kontroverse oder Forderung, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung (einschließlich der Durchsetzbarkeit oder eines Verstoßes gegen sie, jeglicher Fragen hinsichtlich ihres Bestehens, der Gültigkeit oder der Kündigung) oder in Bezug auf die Dienstleistung ergibt, endgültig durch den Schiedsgerichtshof gemäß der UNICTRAL Arbitration Rules (Schiedsregeln, „Regeln“) gelöst. Diese Regeln werden durch Bezugnahme in diese Klausel aufgenommen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Schiedsrichter nicht befugt, in Bezug auf einen solchen Anspruch oder eine Streitigkeit einen Strafschadensersatz zu gewähren, und auch keine Partei kann einen Strafschadensersatzanspruch in Bezug auf eine Angelegenheit geltend machen, die sich aus diesem Vertrag oder der Dienstleistung in einem anderen Forum ergibt.Wird von einer Partei ein Schiedsverfahren oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet, ist die im Wesentlichen obsiegende Partei in diesem Schiedsverfahren oder in der betreffenden Klage berechtigt, die in diesem Zusammenhang anfallenden Honorare und Kosten des Anwalts von der anderen Partei zurückzufordern. Das gesamte Schiedsverfahren wird in englischer Sprache abgehalten und spätestens neunzig (90) Tage nach Zustellung der Schiedsklage abgehandelt.Der Schiedsspruch muss in englischer Sprache erfolgen.Eine schriftliche Aufforderung zum Schiedsverfahren muss innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum erfolgen, an dem die Services, auf die sich der Anspruch bezieht, erbracht wurden.Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung führt zu einer vollständigen Sperrung jeglicher Ansprüche.Der Schiedsgerichtsort ist Frankfurt am Main.

17.3    Ungeachtet der Bestimmungen in diesem Dokument kann die andere Partei, wenn eine Verletzung bzw. eine drohende Verletzung einer Vertragspartei gegen eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag einen nicht wieder gutzumachenden Schaden für die andere Partei nach sich ziehen würde, für den ein monetärer Schaden kein angemessener Rechtsbehelf wäre, neben allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die einer solchen Partei nach dem Gesetz, nach Billigkeit oder auf sonstige Weise im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß zur Verfügung stehen, berechtigt sein, ein Rechtsmittel nach Billigkeitsrecht zu beantragen, einschließlich einer Unterlassungsverfügung, einer einstweiligen Verfügung, einer bestimmten Leistung sowie jegliche andere Rechtshilfe, die möglicherweise von einem zuständigen Gericht verfügbar ist, ohne die in diesem Abschnitt 17 genannten Rechtsbehelfe zu erschöpfen oder (i) eine Anleihe oder eine andere Sicherheit zu stellen oder (ii) den tatsächlichen Schaden nachweisen zu müssen, bzw. nachweisen zu müssen, dass dieser monetäre Schadensersatz keine angemessene Abhilfe leisten würde.

18. Hinweis

Jegliche Mitteilung gemäß dieses Vertrages erfolgt schriftlich und gilt als ordnungsgemäß erteilt:(i) fünf (5) Werktage nach dem Versanddatum, bei Versand per Einschreiben bzw. Einschreibebrief, mit vorausbezahltem Porto, mit Rückschein; (ii) bei Zustellung, wenn persönlich oder per Kurier-Dienst versandt; (iii) bei Übermittlung durch ein bestätigtes Telefax; oder (iv) bei Übertragung per E-Mail, sofern die empfangende Partei den Erhalt per E-Mailbestätigt, und wenn die E-Mail in der Betreffzeile eindeutig darauf hinweist, dass sie im Rahmen dieser Vereinbarung eine Kündigung darstellt.Jede Mitteilung, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit den von ihr in Betracht gezogenen Angelegenheiten erforderlich ist, erfolgt, sofern nichts anderes bestimmt ist, schriftlich in englischer Sprache.

19. Keine Abwerbung

Mit Ausnahme der Abtretung an ein verbundenes Unternehmen einer Partei (jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt die Kontrolle über eine solche Partei hat, von dieser kontrolliert wird bzw. mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht), oder im Fall einer Fusion, des Erwerbs oder Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte, an denen kein direkter Wettbewerber der anderen Partei beteiligt ist, darf keine der Parteien die im Vertrag niedergelegten Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unangemessen vorenthalten oder verzögert werden darf, übertragen oder anderweitig abtreten.Ungeachtet des Vorstehenden kann Cvent die Erbringung von Services ganz oder teilweise an eine Tochtergesellschaft von Cvent vergeben.Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger verbindlich.

20. Übertragung

Mit Ausnahme der Abtretung an ein verbundenes Unternehmen einer Partei (jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt die Kontrolle über eine solche Partei hat, von dieser kontrolliert wird bzw. mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht), oder im Fall einer Fusion, des Erwerbs oder Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte, an denen kein direkter Wettbewerber der anderen Partei beteiligt ist, darf keine der Parteien die im Vertrag niedergelegten Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unangemessen vorenthalten oder verzögert werden darf, übertragen oder anderweitig abtreten.Ungeachtet des Vorstehenden kann Cvent die Erbringung von Services ganz oder teilweise an eine Tochtergesellschaft von Cvent vergeben.Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger verbindlich.

21. Höhere Gewalt

Cvent ist nicht in Verzug oder haftet nicht anderweitig für Verspätungen oder Versagen bezüglich seiner Leistung gemäß diesen Bedingungen, wenn diese Verspätung oder dieses Versagen auf einem Grund beruht, der nicht Cvents angemessener Kontrolle unterliegt, einschließlich höherer Gewalt, krimineller Handlungen, bzw. jeglicher Handlungen des gemeinsamen Feindes, der Elemente, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände, Epidemien, Unruhen, Versagen oder Verzögerungen beim Transport sowie jegliche Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer. Die Parteien informieren und konsultieren einander unverzüglich im Hinblick auf die oben genannten Gründe, die nach ihrem Ermessen zu einer erheblichen Verzögerung bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen führen können oder könnten. Cvent haftet nicht für eine entschuldbare Verzögerung.

22. Keine Drittbegünstigten

Diese Bedingungen sind nicht dazu bestimmt, einer anderen Person als den Parteien Rechte, Vorteile oder Rechtsmittel zu verleihen und verleihen anderen Personen keine Rechte.

23. Einhaltung der Antikorruptionsgesetze

23.1    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass weder er noch ein leitender Angestellter, Direktor, Mitarbeiter, eine Tochtergesellschaft, ein verbundenes Unternehmen, ein Agent, Vertreter oder eine andere Person, die in seinem Namen im Zusammenhang mit der Nutzung der Website oder dem Erhalt von Services arbeitet, gegen Anti-Korruptions- oder Bestechungsgesetze, Statuten und Bestimmungen eines Landes verstößt, einschließlich des United States Foreign Corrupt Practices Act von 1977 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „FCPA“) sowie der UK Bribery Act 2010.Der Kunde garantiert und gewährleistet, dass er keine Bestechung, Erpressung, Schmiergelder oder andere rechtswidrige oder unzulässige Mittel zur Geschäftsabwicklung verwendet.Der Kunde garantiert und verpflichtet sich auch, dass er und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten und Vertreter die Antikorruptions- bzw. Bestechungsgesetze, Satzungen und Bestimmungen eines Landes streng einhalten, in dem es gesetzlich verboten ist, unter anderem einem verdeckten Empfänger für einen verbotenen Zweck (hierin definiert) direkt oder indirekt Geld anzubieten, zu zahlen, diese Zahlung zu versprechen, die Zahlung zu genehmigen oder einen Wertgegenstand anzubieten, zu geben, die Übergabe zu versprechen, die Übergabe zu genehmigen.

23.2    Für die Zwecke hiervon bezeichnet „Verdeckter Empfänger“ (Covered Recipient) einen ausländischen Beamten (einschließlich Angestellte von staatlichen oder kontrollierten Stellen), eine ausländische politische Partei (einschließlich eines Beamten davon), einen Beamten oder Angestellten einer internationalen öffentlichen Organisation oder einen Kandidaten für ein ausländisches politisches Amt; und „Verbotener Zweck“ bedeutet, einer Partei dabei zu helfen, ein Geschäft für oder mit einem Unternehmen zu erhalten oder zu behalten, einen unangemessenen Vorteil zu sichern, oder das Geschäft an eine Person wie folgt weiterzuleiten:

a)    Beeinflussung einer Handlung oder Entscheidung eines verdeckten Empfängers in der offiziellen Eigenschaft des verdeckten Empfängers;

b)    einen verdeckten Empfänger dazu veranlassen, Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die gegen die gesetzliche Pflicht dieses verdeckten Empfängers verstoßen;

c)    Sicherung eines unangemessenen Vorteils; oder

d)    einen verdeckten Empfänger dazu bringen, den Einfluss eines solchen verdeckten Empfängers bei einer ausländischen Regierung (oder deren Instrumentalität) zu nutzen, um eine Handlung oder Entscheidung einer solchen Regierung (oder deren Instrumentalität) zu beeinflussen oder zu beeinträchtigen, einschließlich von Einrichtungen, die sich in staatlichem Besitz befinden oder staatlich kontrolliert werden.

23.3    Der Kunde versichert des Weiteren, dass er keine kommerzielle Bestechung, Schmiergeldkampagnen oder andere Formen unangemessener Zahlungen an private oder öffentliche Personen vornimmt und sich damit einverstanden erklärt, dass er keine falschen, ungenauen oder irreführenden Rechnungen oder andere Geschäftsunterlagen erstellt oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Website oder der Services einreicht.Der Kunde wird Cvent auf Anfrage den angemessenen Zugang zu seinen Büchern und Unterlagen ermöglichen und/oder periodische bzw. Ad-hoc-Prüfungen durchführen, sofern Cvent dies für erforderlich hält.Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Cvent auf Anfrage eine schriftliche Zertifizierung vorzulegen, in der er bescheinigt, dass er die oben genannten Antikorruptionsanforderungen erfüllt.

24.Pressemeldungen; Kundenliste

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Cvent den Namen und das Logo des Kunden verwendet, um ihn als Kunden von Cvent auf der Cvent-Website oder als Teil einer Generalliste von Cvents Kunden zur Verwendung und zum Nachschlagen in der Unternehmens- und Marketingliteratur von Cvent zu identifizieren.Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, dass Cvent eine Pressemitteilung herausgeben kann, in der der Kunde als Cvent-Kunde identifiziert wird, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Kunden, die nicht unbillig zurückgehalten oder verzögert wird.

25. Rechtskosten

Cvent ist berechtigt, angemessene Anwaltsgebühren zu verlangen, falls Cvent die obsiegende Partei bei einer Klage zur Durchsetzung oder Auslegung dieser Vereinbarung ist.

26.  Ganze Vereinbarung; salvatorische Klausel; Verzicht

Diese Bedingungen ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, ob mündlich oder schriftlich in Bezug auf diesen Gegenstand. Sie können nur schriftlich geändert werden, und müssen von autorisierten Vertretern jeder Partei unterzeichnet werden, außer ausschließlich im Zusammenhang mit zusätzlichen Käufen im Rahmen eines aktiven Bestellformulars, die per E-Mail abgewickelt werden können.Zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen, die in einer Bestellung, einem Angebot oder einem anderen Dokument des Kunden enthalten sind, gelten als von Cvent abgelehnt, ohne dass es einer weiteren Mitteilung von Widerspruch bedarf, selbst wenn dieses Dokument von Cvent anerkannt oder akzeptiert wird, und unabhängig von einer entgegengesetzten Bestimmung darin, und hat für Cvent keine Wirkung und wirkt in keiner Weise bindend für Cvent.Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten als trennbar, und die Nichtdurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen.Das Versäumnis von Cvent, Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel gemäß diesen Bedingungen auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht darauf.Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung ursprünglich in englischer Sprache ausgearbeitet wurde und dass Verhandlungen darüber in englischer Sprache durchgeführt und mit identischer Bedeutung in die deutsche Sprache übersetzt wurden.Bei Konflikten, Unklarheiten, Hinzufügungen oder Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version und der deutschen Version hat die englische Version der Vereinbarung Vorrang vor der deutschen Version.

ANLAGE A

 

Ergänzende Bedingungen für Passkey für City Wide

 

Das Folgende gilt nur für diejenigen Immobilien, die ab dem Datum des Inkrafttretens des entsprechenden Bestellformulars keinen Zugriff auf die OnDemand-Services haben.

 

1.Projektimplementierungsplan

 

    1. Projektplan-Zusammenfassung

Ein detaillierter Projektplan und Zeitplan enthält die Entwicklung und Implementierung aller Aspekte der Lösung.Abhängigkeiten für die Projektinitiierung umfassen die Verfügbarkeit von Ressourcen und die Zusage sowohl des Kunden als auch von Cvent, um die im Projektplan enthaltenen Elemente zu erreichen.Verzögerungen, die sich aus der Bereitstellung von Ressourcen für die Dauer dieses Projekts ergeben, entbinden den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, Software-Servicegebühren gemäß dem beigefügten Bestellformular und der Vereinbarung zu zahlen, und können zusätzliche Gebühren verursachen.Die folgende Tabelle fasst die geplanten Phasen, Zeitpläne und Leistungen zusammen:

 

Voraussichtlicher Projektzeitplan (1)       

 

PHASE

ZEITRAHMEN

ZUSAMMENFASSUNG DER LEISTUNGEN

Phase 1.Projektinitiierung

 

 

  • Launch-Meeting
  • Bestätigen der Projektrollen und Verantwortlichkeiten und Identifizieren der Kontaktstellen
  • Erstellen und überprüfen des ursprünglichen Projektplans
  • Erstellen der „Property Cvent Passkey“-Implementierungsarbeitsmappe
  • Festlegen eines Projektabrufplans

 

Innerhalb von 10 Werktagen nach der Kontaktaufnahme

  • Projektüberwachungsrollen
  • Cvent Passkey-Implementierungsplan
  • Cvent Passkey-Implementierungsarbeitsmappe

Phase 2.Produktkonfiguration

 

 

  • Durchführen der Überprüfung der Cvent Passkey-Implementierungsarbeitsmappe
  • Branding-Standards festlegen
  • Teilnahme an geplanten Implementierungsgesprächen
  • Projektplan bestätigen
  • Schulungsdaten festlegen

 

 

 

 

 

Innerhalb von 15-30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung

  • Cvent Passkey-Implementierungsarbeitsmappe abgeschlossen
  • Genehmigte Cvent Passkey-Marketingstandards
  • Rollen und Verantwortlichkeiten von Cvent Passkey zugewiesen
  • Schulungsteilnehmer beschrieben
  • Trainingsanforderungen bestätigt
  • Implementierungsumfrage abgeschlossen

Phase 3.Implementierung

 

 

  • Genehmigung abgeschlossener Prozesse und Systemkonfiguration/Bundles/Bibliotheken

Innerhalb von 30 bis 45 Tagen nach Vertragsunterzeichnung

  • Ersteinrichtung des Cvent Passkey abgeschlossen
  • Abschließen der endgültigen Cvent Passkey-Einrichtung

 

 

Innerhalb von 45-75 Tagen nach Vertragsunterzeichnung

  • Cvent Passkey-Einrichtung abgeschlossen

Phase 4.Schulung

 

 

  • Online eLearning-Schulung
  • Benutzerschulung durchführen

 

 

Innerhalb von 14-21 Werktagen nach abgeschlossener Arbeitsmappe

  • Online-Schulung
  • Schulungsumfrage

 

 

    1. Projektinitiierung

Cvent initiiert das Projekt durch die Bestätigung eines Meetings vor dem Start.Cvent und der Kunde werden Informationen, Daten und Personalanforderungen ermitteln, die für die Durchführung des Projekts wesentlich sind.Die Verantwortlichkeiten aller Personen, die an dem Projekt beteiligt sein werden, werden ebenfalls festgelegt und zugewiesen.Beide Parteien sollten bereit sein, die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Projektressourcen zu ermitteln.

 

      1. Projektinitialisierungs-Leistungen
  • Projektüberwachungsrollen
  • Cvent Passkey-Implementierungsarbeitsmappe
  • Implementierungs-Zeitplan

 

    1. Produktkonfiguration

Das Ziel der Konfigurationsphase besteht darin, die Geschäftsanforderungen zu ermitteln, die für den Zugriff und die Verwendung von Cvent Passkey innerhalb der Kundenorganisation erforderlich sind.

 

      1. Wichtige Produktkonfigurationsleistungen
  • Cvent Passkey-Implementierungsarbeitsmappe abgeschlossen - Die Cvent Passkey-Implementierungsarbeitsmappe wird vom Kunden mithilfe von Cvent abgeschlossen.Dieses Dokument wird zur Festlegung von Standards für die Verwendung von Cvent Passkey verwendet.In diesem Dokument werden Standardwerte für Folgendes festgelegt:
    • Einstellungen und Standardwerte für Cvent Passkey
    • Event-Pakete
    • Teilnehmer-Website-Vorlagen
    • Gruppenkampagnen-Vorlagen
    • Vorlagen für Planer-Benachrichtigungsschreiben
    • Reservierungsbestätigungen
    • Hotelbenachrichtigungen
    • Smart Alerts
    • Garantie-/Zahlungs- und Teilnehmerarten
    • Marketing-Materialien

 

  • Cvent Passkey-Prozessdokumente - Hiermit können Sie bewährte Prozesse und Checklisten bereitstellen, die in die Standardarbeitsanweisungen für die Hausverwaltung des Kunden aufgenommen werden.Diese Dokumentation kann Folgendes enthalten:
    • Betriebsprozess und Rollen und Verantwortlichkeiten für den Benutzer von Cvent Passkey.
    • Mögliche Risikobereiche und taktische bewährte Vorgehensweisen, um diese Bereiche anzugehen.

 

    1. Schulung

Kundenschulungen werden gemäß dem Schulungsplan durchgeführt, der in der Produktkonfigurations- und Schulungsphase festgelegt wurde.Der Kunde sollte Mitarbeiter bestimmen, die als Cvent Passkey-Experten fungieren und für die Schulung nachfolgender Kundenbenutzer verantwortlich sind.Diese Cvent Passkey-Experten sind auch für die Bereitstellung von Level 1-Support für den Softwareservice innerhalb der Kundenorganisation verantwortlich.

 

1.4.1 Schulungsumfang

Cvent stellt dem Kunden das folgende Schulungsprogramm zur Verfügung.Es enthält:

 

  • die Einführungsschulung, die drei (3) Trainingseinheiten je vier (4) Stunden mit insgesamt zwölf (12) Stunden umfasst.
  • Online-Schulungen zum Upgrade und zur Produktverbesserung in allgemein geplanten Online-Kursen
  • Zugriff auf Online-Dokumentation, Videos und andere Schulungstools
  • Zusätzliche Schulungen gegen Aufpreis möglich

 

  1. 4.2.  Zusätzliche Gebühren

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Cvent für zusätzliche Schulungsmodule, Schulungen oder Schulungsteilnehmer zu zahlen, die ursprünglich nicht zu den aktuellen Preisen von Cvent festgelegt wurden.Zusätzliche Gebühren umfassen unter anderem zusätzliches Schulungsmaterial, Reproduktionen, zusätzliche Trainer sowie Reise- und direkte Kosten für alle Sitzungen.

 

  1. 4.3. Schulungsvoraussetzungen

Der Kunde stimmt zu, dass:

  • alle Teilnehmer über fundierte Kenntnisse über das Internet, Microsoft Word und Excel, das Ausschneiden und Einfügen von Bildern und Text sowie über die Verwendung von E-Mails und Anhängen verfügen, bevor sie an einem Schulungsmodul teilnehmen.

 

  1. 4.4. Online-Schulungsanforderungen

Der Kunde verpflichtet sich, die in Tabelle I unten beschriebenen Mindeststandards für Online-Schulungen bereitzustellen:

 

Tabelle I Mindeststandards

 

Standard

Bezeichnung

Version(en)

Betriebssystem

Microsoft Windows

2007/XP/Vista/Server 2003

Browser

Microsoft Internet Explorer

Mozilla Firefox

V 9.0 oder höher
ESR31 (Firefox33) oder höher

Software

Microsoft Office Professional

97-SR2/2000-SP3/XP-SP 2

Java Runtime (erforderlich für das Einrichten von Java-Karten)

Suns Java Runtime Environment Plug-in, JRE

Version 1.4.2

 

Der Kunde ist für alle zusätzlichen direkten Kosten, Stornierungsgebühren für Schulungen oder andere Kosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit Verzögerungen oder Absagen der Schulung entstehen, die sich daraus ergeben, dass die Schulungsanforderungen nicht erfüllt werden.

 

2.Projektaufsicht

 

Cvent und der Kunde erklären sich damit einverstanden, jeweils eine einzige Kontaktstelle zu benennen, die für die Koordinierung der Projektaktivitäten und die Beaufsichtigung der wichtigsten Phasen und Leistungen verantwortlich ist (siehe nachstehende Tabelle):

 

Kunden-ROLLE

CVENTS ROLLE

Sponsor des Projektleiters

Implementierungsmanager

  • Verantwortlich für die Unterstützung der Führungskräfte des Cvent Passkey-Implementierungsprojekts, hat Kenntnis von Fortschritten und ist befugt, die erforderlichen Ressourcen zu beschaffen, um den Projekterfolg sicherzustellen.
  • Verantwortlich für die Unterstützung des Cvent Passkey-Implementierungsprojekts, hat Kenntnis von Fortschritten und ist befugt, bei Bedarf Ressourcen zu beschaffen, um den Projekterfolg sicherzustellen.

Projektmanager

Implementierungsberater

  • Verantwortlich für die Bereitstellung und Planung des Zugangs zu Schlüsselpersonen in allen Aspekten des Implementierungsprozesses einschließlich des Schulungsplans.

 

  • Wird während des Implementierungsprozesses als Hauptansprechpartner dienen.

Schulungskoordinator

Kundentrainer

    • Verantwortlich für die lokale Unterstützung des Cvent Training Managers, um Schulungen durchzuführen.
  • Verantwortlich für die Umsetzung des Online-Schulungsprogramms.

Cvent Expert - Primär

 

  • Verantwortlich für die Bereitstellung von Level-1-Support für interne Benutzer in Bezug auf den Zugriff und die Verwendung von Cvent Passkey.Fungiert als Hauptkontakt für Cvent Passkey-Benutzer bei der Kundenorganisation für alle Benachrichtigungen und Updates.

 

  • Nicht zutreffend

Cvent Expert - Backup

Technischer Notfall-Support - Backup

  • Verantwortlich für die Bereitstellung von Level-1-Support für interne Benutzer bezüglich der Verwendung von Cvent Passkey, wenn der primäre Kontakt nicht verfügbar ist

 

  • Support-Mitarbeiter von Cvent stehen Ihnen nach den üblichen Geschäftszeiten rund um die Uhr zur Verfügung.Ein „Notfall“ wird nur als Fehler der Priorität 1 definiert.

 

 

 

  • Stornierungsgebühren für Schulungen.Eine Schulungs-Stornierungsgebühr in Höhe von 1.000 US-Dollar pro Trainer pro Schulungsevent sowie alle Auslagen, die sich aus einer Änderung des Schulungstermins ergeben, werden in Rechnung gestellt, wenn:
    • die Schulung vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab dem Schulungsdatum abgebrochen wird;
    • der Kunde die Termine der Schulungssitzung nicht einhalten kann; oder
    • Schulungen nicht durchgeführt werden können, da der Kunde die erforderlichen Hardware- und Netzwerkkonfigurationsanforderungen nicht erfüllt.

 

 

    • Zusätzliche Online-Schulungen kosten 225 $ pro Stunde

 

Nicht abrechnungsfähig

Abrechnungsfähig

  • Probleme mit RegLink, die auf Cvent-Änderungen zurückzuführen sind
  • Allgemeine Fragen zur Vorgehensweise

 

  • RegLink-Probleme, die auf Kundenänderungen zurückzuführen sind
  • Schulung für neue Benutzer (über das ursprüngliche Schulungsprogramm hinaus)
  •  

 

Alle Support-Services und zusätzliche Schulungen müssen vor Beginn der Arbeiten von beiden Parteien genehmigt werden.

 

 

 

 

Anlage B

 Ergänzende Geschäftsbedingungen für Passkey für Hotels

Das Folgende gilt nur für diejenigen Immobilien, die ab dem Datum des Inkrafttretens des entsprechenden Bestellformulars keinen Zugriff auf die OnDemand-Services haben.

 

1. Services

 Cvent Client Services führen den Kunden durch Konfigurieren eines Passkey-Kontos, Installieren und Testen der Schnittstelle für das PMS/CRS der angegebenen Immobilien sowie Schulen der Benutzer bezüglich der grundlegenden Funktionen des Passkey-Services ein.

 

2. Leistungen

 

  1. Geplante Anrufe mit dem Kunden, um den Onboarding-Prozess zu überprüfen und Fragen zur Kontoeinrichtung zu beantworten
  2. Konfiguration eines Kontos in Passkey, insbesondere:
    1. Passkey-Einstellungen und -Standards
    2. Event-Pakete
    3. Teilnehmer-Website-Vorlagen
    4. Gruppenkampagnen-Vorlagen
    5. Vorlagen für Planer-Benachrichtigungsschreiben
    6. Smart Alerts
    7. Garantie-/Zahlungs- und Teilnehmerarten
    8. Marketing-Materialien
  3. Installation der PMS/CRS-Schnittstelle für GroupLink-Zwecke, einschließlich Testen der Reservierungsübertragung zwischen Passkey und PMS/CRS des Kunden
  4. Einführungsschulung, bestehend aus drei (3) Online-Schulungen mit Schulungsleiter, insgesamt elf (11) Stunden, zu folgenden Themen:
    1. Einführung in Passkey
    2. Bibliotheken und Bundles
    3. Events erstellen
    4. Live gehen
    5. Bestandsverwaltung
    6. Anpassung der Website
    7. Planer-Erfahrung
    8. Upselling-Techniken
    9. Reservierungsintegrationen
    10. Tägliches Management
    11. Bürozeit

 

 

Der Arbeitsumfang umfasst nicht:

  1. Cvent Professional Services, Erstellen von Events/Erstellen von Gruppen oder Verwalten des Bestands in Passkey
  2. Kundenspezifische Schulungen pro Objekt oder Schulung vor Ort.Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Cvent für zusätzliche Schulungsmodule, Schulungen oder Schulungsteilnehmer zu zahlen, die nicht zu den aktuellen Preisen von Cvent festgelegt wurden.Zusätzliche Gebühren umfassen unter anderem zusätzliches Schulungsmaterial, Reproduktionen, zusätzliche Trainer sowie Reise- und direkte Kosten für alle Sitzungen.

 

3. Vom Auftraggeber geforderte Materialien/Informationen/Ressourcen

 

  1. Identifizierung eines Leads an der Immobilie, der während des gesamten Passkey-Onboarding-Prozesses als Kontaktstelle dient
  2. Teilnahme an geplanten Gesprächen mit dem Cvent-Lead
  3. Fertigstellung der Arbeitsmappe für die Passkey-Anforderungen
  4. Die Teilnahme an Benutzerakzeptanztests zur Bestätigung von Reservierungen wird erfolgreich zwischen Passkey und dem PMS/CRS der Immobilie übertragen
  5. Gegebenenfalls Inhaberschaft der Planung und Kommunikation mit dem PMS-Anbieter zur Installation
  6. Ermittlung geeigneter Teilnehmer für die Ausbildung, bis zu sechs (6) Auszubildende nehmen an praktischen Schulungen teil
  7. Aktive Teilnahme und Anwesenheit an/bei der gesamten Schulung, einschließlich:
    1. Alle Teilnehmer der Schulung verfügen über fundierte Kenntnisse über das Internet, Microsoft Word und Excel, wissen über das Ausschneiden und Einfügen von Bildern und Text Bescheid sowie über die Verwendung von E-Mails und Anhängen, bevor sie an einem Schulungsmodul teilnehmen. 
    2. Stellen Sie allen Teilnehmern Folgendes zur Verfügung:

                                                                         i.      Internetverbindung, auf der WebEx ausgeführt werden kann

                                                                       ii.      Telefon

                                                                     iii.      Teilnehmer sollten eigene Computer mitbringen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

Standard

Bezeichnung

Version(en)

Betriebssystem

Microsoft Windows

2007/XP/Vista/Server 2003

Browser

Microsoft Internet Explorer

Mozilla Firefox

V 9.0 oder höher
ESR31 (Firefox33) oder höher

Software

Microsoft Office Professional

97-SR2/2000-SP3/XP-SP 2

Java Runtime (erforderlich für das Einrichten von Java-Karten)

Suns Java Runtime Environment Plug-in, JRE

Version 1.4.2

 

    1. Der Kunde ist für alle zusätzlichen direkten Kosten, Stornierungsgebühren für Schulungen oder andere Kosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit Verzögerungen oder Absagen der Schulung entstehen, die sich daraus ergeben, dass die Schulungsanforderungen nicht erfüllt werden.